Wird es im Jahr 2026 endlich Gehörlosengeld in Bayern geben?
Sehr geehrte Frau Celina,
letztes Jahr wurde in einigen Presseartikeln darüber berichtet, dass die bayerische Landesregierung die Einführung eines Gehörlosengelds für das Jahr 2026 plant.
https://www.taubenschlag.de/2024/05/gehoerlosengeld-in-bayern-kommt-es-2026/
Wird es tatsächlich nächstes Jahr in Bayern ein Gehörlosengeld geben?
Falls ja, in welcher Höhe.
Und wie sind die Voraussetzungen? Merkzeichen GL oder TBL und einen GdB von 80 oder höher?
Ich würde mich über eine aussagekräftige Rückmeldung furchtbar freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan M.

Sehr geehrter Herr Stefan M.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum geplanten Gehörlosengeld in Bayern. Ich bin seit 2013 im Bayerischen Landtag, und seitdem setze ich mich für das Thema Gehörlosengeld ein. Gehörlose Menschen haben Nachteile und ihr Leben ist teurer wegen dieser Nachteile. Ein Gehörlosengeld ist ein Ausgleich für diese Nachteile und es ärgert mich sehr, dass die CSU und FW-Regierung in Bayern unendlich viel Geld ausgibt und nichts für gehörlose Menschen übrig hat. Ein Beispiel: Der Bayerische Ministerpräsident verschickt jedes Jahr mindestens 635.000 Geburtstagsgrüße und Hochzeitsgratulationen (1700 am Tag!) per Post. Das ist mehr als dreimal soviel wie in allen anderen Bundesländern zusammen! https://www.merkur.de/bayern/bayern-markus-soeder-glueckwuensche-briefe-gratulation-geburtstag-hochzeit-zr-91444709.html Mir wäre es wichtiger, endlich ein bayerisches Gehörlosengeld einzuführen, wie es andere Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) schon längst haben!
Wir GRÜNE haben immer wieder Anträge gestellt und Gesetzesentwürfe eingebracht. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer sollte deshalb auch Bayern ein abgestuftes Gehörlosengeld für gehörlose und hochgradig hörgeschädigte Personen einführen. Wir Grüne wollen, dass gehörlose Menschen einen Ausgleich in Höhe von 60 Prozent des Blindengeldes für blinde Menschen, mindestens jedoch einen Geldbetrag in Höhe von 411 Euro erhalten. Für die hörbehinderten Menschen mit einem beidseitigen Hörverlust von mindestens 80 Prozent und einem Grad der Behinderung von 70 Prozent oder mehr, wollen wir ein abgestuftes monatliches Gehörlosengeld in Höhe von 30 Prozent des an blinde Menschen gewährten Blindengeldes, mindestens jedoch ein Geldbetrag in Höhe von 205 Euro, einführen.
Aber - und dass ist wichtig: Die CSU und die FW haben unsere Anträge und Gesetzesentwürfe IMMER ABGELEHNT.
CSU und FW haben KEINEN EINZIGEN EIGENEN VORSCHLAG FÜR EIN GEHÖRLOSENGELD GEMACHT.
CSU und FW haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, dass es ein Gehörlosengeld geben soll, aber es gibt bis jetzt kein Konzept, keinen Gesetzesentwurf, kein Geld im Haushalt dafür. Deswegen bin ich überzeugt davon, dass ein Wunder geschehen müsste, um 2026 die Einführung eines Gehörlosengeldes zu erreichen.
Meine Anträge und Nachfragen finden Sie hier: https://www.kerstin-celina.de/bayerisches-gehoerlosengeld/
Lieber Herr Stefan M., stellen Sie die Frage doch auch an Politiker und Politikerinnen von CSU und FW, am besten an die Ministerin persönlich. Ich bin mal gespannt, was sie antworten. Sie haben es schließlich versprochen in ihrem Koalitionsvertrag.