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Kersten Steinke
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Frage von Georg Z. •

Frage an Kersten Steinke von Georg Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Naumann,

in Ihrer Antwort an Frau Conrads vom 19.12.06 behaupten Sie, auf Abgeordnetenwatch „aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht antworten“ zu können. Ich ersuche Sie um Benennung der genauen Vorschrift der Datenschutzbestimmung, die Ihre Behauptung trägt und die Beantwortung der Fragen von Frau Conrads auf Abgeordnetenwatch angeblich unmöglich machen soll.

Bekanntlich hat Frau Conrads die öffentliche Auseinandersetzung mit ihrer Frage auf Abgeordnetentwatch am 12.12.06 bewußt gewählt, nachdem sie jahrelang –auch in der Korrespondenz mit dem Petitionsausschuß des deutschen Bundestages und seiner Vorsitzenden- nichts erreicht hat.
Bis Sie den vorstehend geforderten datenschutzrechtlichen Nachweis erbracht haben, ist davon auszugehen, dass Sie die öffentliche Auseinandersetzung und Aufklärung scheuen und die Angelegenheit weiter vertuschen wollen.

Sie wissen aus einer weiteren –ebenfalls unterdrückten- Petition des Unterzeichners zur Korruptionsbekämpfung an den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages aus dem Frühjahr 2006 sehr wohl, dass nicht nur die Aufklärung der Korruptionsfälle an der deutschen Botschaft in Beirut unterdrückt wird, sondern sehr viel mehr Korruptionsbekämpfung in Deutschland. Die vom Petitionsausschuß unterdrückte weitere Petition hat Ihr Geschäftszeichen: 4-16-07-4518-003996. Und Sie kennen aus dieser Korrespondenz den volkswirtschaftlichen Schaden für Deutschland im Jahr 2006: ca. 50 Milliarden Euro. Ich ersuche Sie daher nachdrücklich um schnelle, schonungslose und vollständige Aufklärung der Fragen von Frau Conrads auch hier auf Abgeordnetenwatch. Sie können die Aufklärung der immensen Korruption in Deutschland nicht verhindern, allenfalls verzögern. Dies ist jedoch als Vorsitzende des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages nicht Ihre Aufgabe.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Zenker, Rechtsanwalt

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Zenker,

Schriftverkehr in Petitionsangelegenheiten erfolgt zwischen dem Ausschuß und den jeweiligen Petenten und zwar grundsätzlich auf dem Postweg. Wenn Sie eine Frage zur Bearbeitung Ihrer Petition haben, bleibt es Ihnen unbenommen, an den Ausschuß zu schreiben. Siehe auch: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html

"Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)". Im übrigen weise ich darauf hin, daß Entscheidungen im Petitionsausschuss durch alle Abgeordnete und Fraktionen getroffen werden und Mehrheitsentscheidungen sind - auch zu Ihrem Antrag auf öffentliche Petition. Sie selbst haben die Bearbeitung als normale Petition abgelehnt und die Unterlagen zurückgefordert, was auch geschehen ist. Ihre haltlosen Unterstellungen im Bezug auf die Bearbeitung von Petitionen weise ich hiermit zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann