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Frage von Burkhard B. •

Frage an Kersten Artus von Burkhard B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Artus,

in dem Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/5110: Bericht des Senats gemäß §26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering, werden von dem SPD-Senat Behauptungen aufgestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen und zu einer rechtlich fragwürdigen Entscheidung bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes führen.

Sie hätten sich als Bürgerschaftsabgeordnete schon während der Sitzung am 25. September 2012 zu den nicht zutreffenden Angaben der SPD, äußern können.Insbesondere bezüglich der vom Maulkorb befreiten Bullterrier, dass die Zucht und Haltung von Kat 1 Hunden in Deutschland angeblich verboten sein soll.Des Weiteren, dass das niedersächsische Hundegesetz nicht zu jung ist, um daraus Schlüsse ziehen zu können, sondern das es bereits seit 9 Jahren keine Rasselisten mehr in Niedersachsen gibt

Warum haben Sie die Gelegenheit nicht genutzt, um diese falschen Angaben vonseiten der SPD richtigzustellen?

Den Antrag auf Durchführung einer Anhörung gemäß §59 (1) GO lehnte der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten, der Abgeordneten der GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimme des FDP-Abgeordneten sowie bei Enthaltung der CDU-Abgeordneten ab.

Warum stimmten sie gegen diesen Antrag einer Anhörung gemäß §59 Absatz 1 der Geschäftsordnung und verhinderten damit, dass das fachkundige Publikum zu Wort kommt?

Um eine Klärung der rechtlich fragwürdigen Sachlage herbeizuführen, damit es zukünftig in Hamburg ein juristisch und wissenschaftlich fundiertes Hundegesetz geben wird.

Hätten Sie nicht die Möglichkeit gehabt, einen Antrag auf eine öffentliche Anhörung (Minderheitenrecht) zu stellen?

Wäre dazu die Zustimmung der anderer Parteien notwendig gewesen?

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Bernheim

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bernheim, hallo Burkhard,

bevor ich auf Deine konkreten Fragen eingehe, gestatte mir eine kurze Analyse der letzten Monate:

Als Kritikerin der Rasselisten habe ich mich seit Monaten für die Liberalisierung des Hundegesetzes zusammen mit Hamburgs Tierschützern und -rechtlern und vielen weiteren HundefreundInnen eingesetzt. Ich habe etliche Anfragen an den Senat gestellt, damit die Auseinandersetzung um das Hundegesetz einen fundierten Boden erhält und Chancen für Mehrheiten ermöglicht werden. Die Linksfraktion Hamburg hat zwei wegweisende Anträge eingebracht, um das Hundegesetz zu entschärfen, tiergerechter und rechtssicher zu gestalten. Als einzige Bürgerschaftsfraktion übrigens.

Es ist durch eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein, der Hundelobby sowie aufgrund des engagierten und hartnäckigen Einsatzes vieler HundefreundInnen sowie deren Aktionen und Protest gelungen, dass die öffentlichkeit und die Medien diesen Prozess relativ wohlwollend begleitet haben. Verweisen möchte ich beispielhaft auf den Bericht in der Hamburger Morgenpost, "Kippt Tyra das Hundegesetz?"; oder auf das Hamburger Abendblatt, das meine Anfrage zu den Beißstatistiken umfangreich und sachlich dargestellt hatte. Das wäre vor zwei Jahren undenkbar gewesen. Die SPD steht dadurch völlig isoliert dar und hat die Verschärfung des Hundegesetzes nur mit ihrer absoluten Mehrheit durchgesetzt – selbst gegen CDU und Grüne, die das Hundegesetz damals mit eingeführt hatten. Das ist als großer politischer Erfolg zu werten, auch wenn es nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Ich weiß, dass das sehr frustrierend und ärgerlich ist. Mir geht es zumindest so.
Nun zu Deinen konkreten Fragen, bzw. Anmerkungen:

Du hast Recht, die SPD stellt in Bezug auf das Hundegesetz Behauptungen auf, die nicht richtig sind, bzw. nur auf Annahmen beruhen. Das ist bekannt und das habe ich immer wieder kritisiert – zuletzt in der Bürgerschaftssitzung am 7. November 2012, bei der Du ja auch anwesend gewesen bist. Meine Rede dazu ist auf meinem YouTube-Kanal zu finden.

Ich habe mich zu jeder mir bietenden Gelegenheit für ein neues Hundegesetz stark gemacht. Ich hatte mich natürlich auf die Sitzung des Gesundheitsausschusses intensiv vorbereitet, bin aber nicht auf jeden konkreten Einwurf oder jede Falschdarstellung der Sozialdemokratie angesprungen. Wenn Dir das nicht reicht, muss das so im Raum stehen bleiben. Dein damit verbundener Vorwurf geht an den Realitäten und meinem Engagement vorbei. Viele andere sind nicht Deiner Meinung, sondern haben sich bei mir für meinen Einsatz bedankt.

Warum habe ich eine öffentliche Anhörung nicht unterstützt?

Eine öffentliche Anhörung hätte an den Anfang der Auseinandersetzung gehört und nicht ans Ende. Zudem gab es nur eine Chance, Veränderungen im Hundegesetz zu erreichen: Wenn sie in Ruhe geklärt werden. Sie wurde seitens der Hamburger SPD unter der Alleinregentschaft von Olaf Scholz vertan. Die SPD in Berlin oder Niedersachsen verhält sich ja komplett anders. Für eine öffentliche Anhörung bedarf es im übrigen 25 Prozent der Mitglieder, insofern hätten selbst FDP und Linke gemeinsam diese nicht erreicht.

Solidarische Grüße

Kersten Artus