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Kay Gottschalk
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Frage von Hans-Joachim S. •

Plant die AfD statt KESt+Soli eine Wiedereinführung von Haltefristen?

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr S.,

die AfD steht der Wiedereinführung einer einjährigen Haltefrist bei Aktien nicht nur positiv gegenüber. Sie fordert die Rückkehr zum Rechtsstand vor 2009: Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sollen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr vollständig steuerfrei bleiben.

Sie hat diese Forderung bereits mehrfach aktiv in den Bundestag eingebracht (s. dazu BT-Drucksache 20/4324, vom 8. November 2022, 20/) und sieht langfristige Aktienanlagen als einen wirksamen Inflationsschutz und eine Form der indirekten Sachwertanlage. Die AfD wertet das als zentralen Baustein einer bürgerfreundlichen, vermögensbildenden und inflationsresistenten Finanz- und Altersvorsorgepolitik.

In weiteren Anträgen (z. B. BT-Drs. 21/2830 zur Modernisierung der privaten Altersvorsorge) fordern wir für ETF- und Fondssparpläne während der gesamten Ansparphase eine noch weitergehende Steuerfreiheit (keine Vorabpauschale, keine laufende Besteuerung von Kursgewinnen oder Ausschüttungen).

Bei Kryptowerten (Bitcoin) verteidigen wir die bestehende einjährige Haltefrist nach § 23 EStG gegen Pläne zu deren Abschaffung und werten entsprechende Vorhaben als Angriff auf die private Vermögensbildung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 
Kay Gottschalk, MdB

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