Plant die AfD statt KESt+Soli eine Wiedereinführung von Haltefristen?
Sehr geehrter Herr S.,
die AfD steht der Wiedereinführung einer einjährigen Haltefrist bei Aktien nicht nur positiv gegenüber. Sie fordert die Rückkehr zum Rechtsstand vor 2009: Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sollen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr vollständig steuerfrei bleiben.
Sie hat diese Forderung bereits mehrfach aktiv in den Bundestag eingebracht (s. dazu BT-Drucksache 20/4324, vom 8. November 2022, 20/) und sieht langfristige Aktienanlagen als einen wirksamen Inflationsschutz und eine Form der indirekten Sachwertanlage. Die AfD wertet das als zentralen Baustein einer bürgerfreundlichen, vermögensbildenden und inflationsresistenten Finanz- und Altersvorsorgepolitik.
In weiteren Anträgen (z. B. BT-Drs. 21/2830 zur Modernisierung der privaten Altersvorsorge) fordern wir für ETF- und Fondssparpläne während der gesamten Ansparphase eine noch weitergehende Steuerfreiheit (keine Vorabpauschale, keine laufende Besteuerung von Kursgewinnen oder Ausschüttungen).
Bei Kryptowerten (Bitcoin) verteidigen wir die bestehende einjährige Haltefrist nach § 23 EStG gegen Pläne zu deren Abschaffung und werten entsprechende Vorhaben als Angriff auf die private Vermögensbildung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Kay Gottschalk, MdB

