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Frage von Kaj B. •

Frage an Katrin Staffler von Kaj B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Staffler,

der Bundestag hat beschlossen, dass zukünftig Messenger-Dienste im Zuge der Strafverfolgung abgehört werden dürfen. Hierzu muss, aus technischen Gründen, eine Abhörsoftware, vereinfacht "Staatstrojaner" genannt, auf dem Zielgerät installiert werden. Dazu ist es in den meisten Fällen wiederum notwendig, existierende Sicherheitslücken in den Systemen auszunutzen. Idealerweise unveröffentlichte und somit teilweise noch unbekannte Sicherheitslücken.

Wie ist ihr genereller Standpunkt zu diesem Thema, auch in Hinblick auf den jüngsten Angriff durch "WannaCry" und welche Initiativen im Bereich Cyber Security darf ich von Ihrer Partei in der neuen Legislaturperiode erwarten?

Mit freundlichen Grüßen
K. B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

ich bin der festen Überzeugung, dass wir unsere Sicherheitsorgane mit dem notwendigen Handwerkszeug für die Verbrechensbekämpfung ausstatten müssen. Die aktuelle Sicherheitslage bringt es leider mit sich, dass dies auch den Einsatz entsprechender Technologien bedeutet. Wovon ich aber ebenfalls überzeugt bin: Der Einsatz solcher Technologien darf nur innerhalb fest definierter Grenzen und unter Aufsicht einer "überwachenden Instanz" stattfinden. Hinzu kommt, dass wir in regelmäßigen Abständen prüfen müssen, ob einmal eingeführte Mechanismen greifen oder - z. b. aufgrund einer sich verändernden Sicherheitslage - überhaupt weiter notwendig sind.

Herzliche Grüße
Katrin Staffler

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