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Katrin Helling-Plahr
FDP
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Frage von Andreas K. •

Frage an Katrin Helling-Plahr von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,

Zirka 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in der BRD fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersvorsorge ausgezahlt wird. Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.

Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:
1. Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der Eigenverantwortlichen Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung beseitigen?

2. Wie erklären Sie bzw. ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den rückwirkenden Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (pactasuntservanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist mittels „formaljuristischem Trick“ einfach ausgehebelt worden.
Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von über 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt, so dass den Beitragszahlern anstelle des Staates alle Gesundheitskosten von Sozialhilfe-Empfängern aufgebürdet werden.
3. Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschließlich derer die bereits zahlen oder schon gezahlt haben, vorgenommen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

wir Freie Demokraten bekennen uns ausdrücklich zur privaten Altersvorsorge und haben uns seinerzeit, anders als die damalige Regierungskoalition aus SPD und Grünen sowie die CDU/CSU, bereits im Jahre 2004 ablehnend gegenüber dem GKV-Modernisierungsgesetz im Deutschen Bundestag positioniert. Die heute, von Betroffenen wie Ihnen, hervorgebrachten Ungerechtigkeiten haben wir bereits sehr früh kritisiert (BT-Drucksache 15/4451).

Genau wie Sie und alle anderen Betroffenen sehen wir in der Fortführung der gegenwärtigen Regelung einen nicht vermittelbaren Eingriff in die ersparten Kapitalrücklagen der versicherten Rentner, die bei vorheriger Kenntnis der heutigen Gesetzeslage eine private Vorsorge in dieser Form möglicherweise nicht vorgenommen hätten. Dies führt den erklärten Willen der Politik, die Bürger zur privaten Altersvorsorge zu ermutigen, aus unserer Sicht ad absurdum und schwächt das Vertrauen in den staatlichen Bestandsschutz gravierend.

Aus diesen Gründen setzen wir uns für eine Rücknahme der seit 2004 bestehenden Regelungen zur Doppelverbeitragung ein. Wir fordern die Halbierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes in der Auszahlungsphase. Die Gegenfinanzierung der entstehenden Mindereinnahmen der GKV darf aber nicht zu einer höheren Belastung der Solidargemeinschaft der Versicherten führen, sondern muss über Steuermittel erfolgen. Weil es sich um eine Investition in die Zukunft der Alterssicherung handelt, ist es deshalb richtig, dass dafür der Steuerzuschuss des Bundes für die GKV entsprechend erhöht wird.

In der Öffentlichen Anhörung vom 25. April 2018 zum Thema „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen“ sind daher auf unseren Vorschlag hin die von einer Doppelverbeitragung Betroffenen über den Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund zu Wort gekommen, um ihre Anliegen und Forderungen gegenüber den anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen darzulegen und zu verteidigen.

Ich möchte Ihnen versichern, dass wir uns weiterhin konsequent für eine Lösung im Sinne der Versicherten einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr MdB

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