Die in unserem Grundgesetz gewährleistete Indemnität dient im Wesentlichen der Funktionsfähigkeit des Parlaments und der Gewährleistung offener parlamentarischer Debatten. Von der Indemnität sind auch Abstimmungen im Bundestag und in seinen Ausschüssen erfasst.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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