
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Foto: Dominik Butzmann
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Die Außenministerin betonte aber auch noch einmal ‑ das gilt auch weiterhin ‑, dass das rechtliche Verfahren gegen Julian Assange in Großbritannien noch nicht abgeschlossen sei und dass noch weitere Rechtsmittel offenstünden."
Die Verhängung des Kriegsrechts und die damit verbundenen Maßnahmen sind nach unserer Einschätzung im vollen Einklang mit der ukrainischen Verfassung getroffen worden und verstoßen auch nicht gegen internationale Normen
Die Staatsoberen der DDR wollten den Bürger*innen Angst machen vor dem System. Das ist ihnen bei ihr nicht gelungen.
Katrin Göring-Eckardt veröffentlicht alle nach dem Abgeordnetengesetz anzeigepflichtigen Angaben (vgl. AbgG §§ 45 und 47) sowohl auf den Seiten des Deutschen Bundestages als auch bei Abgeordnetenwatch
Derzeit wird die neue Förderrichtlinie vorbereitet. Da das Förderkonzept das Regel-Ausnahmeverhältnis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) spiegelt und sich auch sonst weitere Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum GEG ergeben können, ist dieses Verfahren abzuwarten.