
(...) Laut Grundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer. Sie wird also im Wesentlichen von den Ländern und den dortigen Bildungsministerien gestaltet, einschließlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen bezüglich der Einstellung von Lehrern und der Sanierung von Schulgebäuden. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich in diesen Fragen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu wenden. (...)