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Frage von Florian F. •

Frage an Katja Mast von Florian F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

meine Frage beschäftigt sich mit der Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts, hervorgerufen durch den tragischen und schrecklichen Amoklauf von Winnenden.

Konkret geht es mir um das Paintballverbot und die unangemeldeten Kontrollen bei Sportschützen?

Als Begründung für das anstehende Verbot von Paintball wird das angebliche "simulieren von Töten" genannt. Anhand dieser Begründung müssten weitere Sport- und Freizeitvergnügen verboten werden.

Glauben Sie ernsthaft, dass junge Erwachsene zu Amokläufern oder Gewalttätern werden, wenn sie sich aus Spaß und Unterhaltung auf einem Gelände mit Farbbomben beschießen?
Logische Folge wäre ein Verbot von Fechten, da hier das gezielte Töten von Gegnern trainiert wird bis zur Olympiareife. Ebenso gehörte Boxen verboten. Das Zusammenschlagen anderer Menschen gehört einfach nicht zur Schau gestellt. Sämtliche Schützenvereine gehören abgeschafft. Wasserpistolen und Wasserbomben simulieren natürlich auch Töten und gehören anhand dieser Begründung ebenfalls verboten.

Meines Wissen ist nicht bekannt das ein Amokläufer irgendwo auf der Welt jemals ein extensiver Paintballfanatiker war. Ist ein Verbot tatsächlich verhältnismäßig oder handelt es sich um Wahlkampf?!

Warum ist es verantwortbar bei der Bundeswehr junge Menschen in Waffenkunde auszubilden und ihnen gleichzeitig die Freizeitbeschäftigung Paintball zu verbieten?
Ist in diesem Fall ist die Abschaffung der Wehrpflicht nur konsequent?

Mit den geplanten unangemeldeten Kontrollen werden Sportschützen kriminalisiert und schlechter gestellt als mutmaßliche Straftäter. Hier benötigt die Polizei immernoch einen Durchsuchungsbefehl, um in die Wohnung zu gelangen. Wie stehen Sie dazu?

Ich freue mich schon auf ihre Antworten.

Freundliche Grüße
Florian Freiberger

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Sehr geehrter Herr Freiberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht und Paintballverbot. Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften ist der Amoklauf eines 17-jährigen Schülers im baden-württembergischen Winnenden. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Die Familien aber auch die Mitschülerinnen und Mitschüler erwarten zu Recht von der Politik Maßnahmen, dies künftig zu verhindern. Dabei ist ein Ansatz das Waffenrecht.

In Deutschland gibt es ca. 10 Millionen legale Waffen. Die Anzahl der illegalen Waffen ist nicht bekannt, liegt jedoch um einiges höher. Unsere Aufgabe ist es, Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden.

Insgesamt haben die im parlamentarischen Verfahren diskutierten Maßnahmen das Ziel die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren; den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken; die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern; mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können und die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen.

Zu Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sowie IPSC Schießen möchte ich folgendes anmerken. Westernschießen und Schießen nach den Regeln der IPSC sind dynamische Schießsportdisziplinen, welche vom verbotenen kampfmäßigen Schießen unterschieden werden müssen. Dennoch gibt es Übungsabläufe, die in die Nähe des verbotenen Kampfschießens kommen. Erwähnt seien Schießformen aus der Deckung, die der Simulation von Häuserkampf nahe kommen.

Es gibt die Befürchtung, dass bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. Von einem sofortigen Verbot wurde jedoch abgesehen, um Schnellschüsse zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen. Deshalb werden wir in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestags zu den Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung auffordern in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen. Sowie das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminoligischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, inwieweit derartige Spiele unterbunden oder in ihrem Ablauf eingeschränkt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB

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