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Frage von Andre K. •

Frage an Katja Kipping von Andre K. bezüglich Soziale Sicherung

Hartz IV Regelsatz
Sehr geehrte Frau Kipping, der aktuelle (und zu niedrige) Regelsatz in Höhe von 351 Euro für Sozialleistungsempfänger sieht ggw. wohl für Bekleidung, Schuhe monatlich 34,84 Euro vor. Es gibt einen Teil junger, behinderter Menschen, welche in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Ist Ihnen bekannt, ob diese "Richtgrösse" auch für diesen Personenkreis gelten soll? Ein mir bekannter örtlicher Sozialhilfeträger zahlt gerade mal 16,70 Euro /Monat als Pauschale für Bekleidung. Dies halte ich für eine erhebliche Benachteiligung junger behinderter Bürger. mit freundlichem Gruß andre k.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Krüger,

unsere grundsätzliche Position ist, dass die derzeitigen Leistungen des SGB II und SGB XII viel zu niedrig sind. Unsere Positionen ist weiterhin, dass für Menschen mit Behinderungen in der Tat die Nachteile aufgrund einer Behinderung ausgeglichen werden müssen, also die gewährten Leistungen prinzipiell nicht niedriger sein dürfen als für Menschen ohne Behinderungen.

Nun zum SGB XII: Hier wird streng unterschieden nach Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 35). Sie sprechen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Unsere Fraktion hat sich im Antrag 16/3698 dafür ausgesprochen, dass wir für alle Menschen mit Behinderungen die gleichen Nachteilsausgleiche wollen, egal wo sie leben (siehe Anhang).

Im § 35 SGB XII findet sich auch die Festlegung bezüglich der Pauschalsätze für Kleidung. Wen Sie jemanden kennen, der 16,70 EUR Bekleidungspauschale / Monat bekommt, kann das einmal daran liegen, dass der Betroffene über heranzuziehendes Vermögen bzw. Einkommen verfügt. Dies minimiert die Leistungen. Es kann aber auch sein, dass die betreffende Person das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Dies kann zu abweichenden Pauschalen führen (siehe ebenfalls § 35 SGB XII).

Ich empfehle Ihnen, regionale Beratungsstellen der Wohlfahrtspflege und Behindertenverbände zu konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping