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Frage von Thomas S. •

Frage an Katja Kipping von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Kipping,

laut meiner Beobachtung lassen nicht wenige Unternehmen in ihren Ausschreibungen betreffs Jobs und Praktika eine unfaire und teils devote Praxis erkennen.

1. Problem: Tabuisierung der Lohnfindung

Während die meisten Unternehmen sachlich dienliche Beschreibungen leisten, welche Aufgaben mit der jeweils ausgeschriebenen Tätigkeit verbunden sind und welche Anforderungen diesbezüglich an etwaige Bewerber/innen gestellt werden, wird die Frage der Lohnfindung oft nichtssagend behandelt, Das sehe ich als unfair gegenüber den einen Job oder Praktikumsplatz suchenden jungen Menschen gegenüber, die teils nur über ein schmales Budget verfügen und sicher so wie ich gerne schnell und unkompliziert an Hand einer Ausschreibung erfahren möchten, ob die dort angebotene Beschäftigung eine angemessene Vergütung verspricht.

Die Dienstleistungs-Gesellschaft Hochtaunus gGmb verwendet z.B. in einer aktuellen Ausschreibung für die Beschreibung von Aufgaben und Voraussetzungen 92 Wörter, für die der Lohnfindung nur 2 (zudem nichtssagende) Wörter.

https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/203940-schulbegleiterin-mwd

Screeenshot; https://www.directupload.net/file/d/6063/4bfleo9m_jpg.htm

Frage 1:

Was halten Sie von der Idee, dass der Gesetzgeber aussagefähige Informationen in Ausschreibungen betreffs der Vergütung vorschreibt?

2. unvergütete Praktika

Das Zentrum für Psychotherapie Wiesbaden bietet aktuell eine Stelle für ein 5-monatiges Pflichtpraktikum mit durchschnittlich 23 Wochenstunden an drei bis vier Tagen (insgesamt 480 Stunden) an, das nicht vergütet wird.

https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/204341-praktikumsstelle-fuer-psychologie-studierende

Screenshot: https://www.directupload.net/file/d/6063/5syi9xgk_jpg.htm

Was halten Sie von einem Mindestlohn für Praktika, damit die Arbeit der dort Beschäftigten nicht ausgenutzt werden kann?

Viele Grüße T. S.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen.

Ob es einer gesetzlichen Verpflichtung, die Vergütung in Stellenausschreibungen konkret zu beziffern, bedarf und wie dies aussehen könnte, darüber muss ich ehrlich gesagt erst nachdenken.

Zum Teil hängt andererseits eine Bezahlung ja von tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen ab, welche die Bezahlung an Qualifikation oder vorherige Berufserfahrung knüpfen, zum anderen sind in einigen Branchen Gehaltsbestandteile üblicherweise verhandelbar. Somit ist eine konkrete Bezifferung oft nicht möglich. Dennoch stimme ich Ihnen zu, dass eine grundsätzlich größere Transparenz wünschenswert wäre.

Das von Ihnen aufgezeigte Beispiel ist natürlich sehr unbefriedigend und gerade, wenn man sich mehrfach bewirbt, kann ich mir gut vorstellen, dass es eine erhebliche Belastung ist, bei jedem einzelnen Arbeitgeber die Gehaltsvorstellungen vorab abzufragen.

Ich kann versprechen, dass ich darüber nachdenke und bei Gelegenheit, Fachleute nach Ihrer Meinung dazu fragen werde.

Beim Mindestlohn für Praktika ist unsere Position ganz klar: Wir sind für einen Mindestlohn auch bei Praktika.

Herzliche Grüße

Katja Kipping