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Frage von Jörg D. •

Frage an Katja Kipping von Jörg D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kipping,

wir haben ziemlich umfangreiche Maßnahmen -mit teilweise drastischen Konsequenzen für Alle- in Kraft gesetzt. Allerdings ist der Erfolg aller Maßnahmen gefährdet, wenn in einzelnen Bereichen grob fahrlässig die Gesundheit gefährdet wird.

Mein konkreter Anlass ist die Praxis vieler Supermärkte, ihre Kunden zur Benutzung eines Einkaufswagens zu zwingen um angeblich gesetzliche Auflagen erfüllen zu können. Tatsächlich möchte man wohl die Investition in eine Arbeitskraft sparen, die zu Spitzenzeiten die Zahl der Besucher im Auge behält. Angesichts der Opfer, die manche Branchen erbringen müssen, halte ich es für absolut grotesk, dass Rewe & Co wegen 8,50 Euro die Stunde grob fahrlässig die Wirkung aller Maßnahmen konterkarieren.

Man gefährdet nicht nur die geschätzt 30-50% der Besucher, die eigentlich gar keinen Einkaufswagen/korb benötigen, sondern auch die Menschen, die durch die Menge des Einkaufs dazu gezwungen sind, einen Wagen zu benutzen. So muss jetzt jeder einen nicht desinfizierten Wagen vom Parkplatz holen (der Erste in der Reihe ist der am Meisten benutzte), um ihn dann am Eingang mit irgendwelchen (manchmal leeren) Desinfektionsspendern, irgendwie abzuwischen. Ich erlebe selten, dass das jemand ausreichend gründlich macht - es dann auch noch 30 Sekunden einwirken zu lassen, habe ich noch nie beobachtet.

Einige wenige Märkte haben das Risiko erkannt und beschäftigen zu den Spitzenzeiten einen Wachmann, der die ein und ausgehenden Besucher im Blick behält (mittels Klicker) um die Auflagen zu erfüllen, ohne die Kunden zu einem Wagen zu zwingen. Es ist also möglich.

Frage: Wie sehen Sie das und was gedenken Sie hierzu zu unternehmen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Discher,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass die Länder per Verordnung beschlossen haben, dass abhängig von der Verkaufsfläche nur eine bestimmte Maximalzahl an Kundinnen und Kunden zugelassen wird, finde ich richtig und sinnvoll, um einen Mindestabstand in Geschäften zu ermöglichen.

Wie dies im Einzelfall gewährleistet wird, hängt von der Art, Größe und Übersichtlichkeit des Geschäfts ab. Eine gesetzliche Verpflichtung, dies durch eine Einkaufswagenzwang zu gewährleisten, gibt es nicht, eine solche ist allerdings auch nicht verboten.

Ein solches Verbot wäre gesetzgeberisch auch kaum möglich, da ganz unabhängig von der Pandemie es jedem Ladenbetreiber frei stehen würde im Rahmen seiner Privatautonomie eine Einkaufswagenpflicht im Geschäft vorzuschreiben.

Unabhängig davon muss aber gewährleistet sein, dass eine Einhaltung von grundlegenden Hygienemaßnahmen möglich ist. Wird dagegen wie in den von Ihnen beschriebenen Fällen verstoßen, wäre dies eine Angelegenheit der kommunalen Aufsichtsbehörden.

Problematischer ist aus meiner Erfahrung in der Vergangenheit gewesen, dass das Personal unzureichend geschult war und während der ersten Pandemiewelle immer wieder Fälle aufgetreten sind, in denen Menschen, die z.B. auf einen Rollator oder andere Gehhilfen angewiesen waren sowie Eltern, die mit einem Kinderwagen unterwegs waren, der Zutritt zu Geschäften verweigert wurde, da diese keinen Einkaufswagen nutzen konnten.

Dies wurde mittlerweile jedoch i.d.R. durch Nachschulung des Personals behoben, so dass mir in letzter Zeit solche Vorfälle nicht mehr bekannt geworden sind. Auch hier ist die rechtliche Lage klar. Eine Diskriminierung von Personen auf Grund z.B. einer Behinderung ist nicht zulässig.

Zusammengefasst: Ich sehe aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf oder auch keine gesetzgeberische Handlungsmöglichkeit. Wo es Probleme mit der Einkaufswagenpflicht gibt, weil z.B. Hygienestandards unterlaufen werden, gibt es bereits jetzt Möglichkeiten dies zu ahnden. Wo dies zu Diskriminierungen führt, sind diese bereits jetzt verboten und wurden nach meiner Erfahrung mittlerweile auch weitgehend abgestellt.

Freundliche Grüße

Katja Kipping