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Frage von Andrea A. •

Frage an Katja Kipping von Andrea A. bezüglich Soziale Sicherung

Geehrte Frau Kipping,

im Sommerinterview vom 28.07.2013 erwähnte Genosse Gregor Gysi, statt Sanktionen ein Bonussystem für Fleiß und Pünktlichkeit einzuführen. Außerdem erwähnte der Fraktionsvorsitzende, dass Sie in dem Punkt auf seiner Seite wären. Ist das so ?
Da ich im Parteiprogramm dazu keine Information fand, frage ich nun hier an dieser Stelle.
Als Links-Wählerin interessiert mich nun, ob dieses System gesamtgesellschaftlich angewendet wird, oder nur für etwa 6-7 Mio. Menschen. Wenn, wie Sie sagen, dass rein mathematisch von 8 Menschen einer einen Erwerbsarbeitsplatz bekommen kann, wie soll dann dieses Bonussystem aussehen. Gilt das dann auch für Akademiker ? Wenn nach dem Grundgesetz Artikel 12 Absatz (1), (2) und (3) sich ein Mensch ausgebildet hat, wessen Bonus Vorgaben muss er dann gehorchen, besonders wenn die Bonusvorgaben berufsfern einseitig und autokratisch im Sinne der Jobcenter sind und kein Erwerbsarbeitsverhältnis besteht.
Vermutlich wird diese System, wie auch das aktuelle, als erzieherische Maßnahme wahrgenommen. Eventuell gefällt es dem Bürger eher, für gute Arbeit gerechten Lohn zu bekommen, anstelle erzieherischer Maßnahmen. Ist dies ein Paradigmenwechsel der Partei die Linke ?

freundliche Grüße
Andrea Aumer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Aumer,

bei der Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV gibt es nichts zu relativieren. Aber darum geht es auch nicht in dem von Gregor Gysi kurz angesprochenen Bonussystem. Der Thüringer Allgemeinen sagte er kürzlich " Ich möchte die Sanktionen streichen, also die Kürzungen, die verhängt werden, wenn Bezieher einen Termin verstreichen lassen. Ich finde das unlogisch, wie soll einer mit weniger als dem Existenzminimum leben?! Ich möchte stattdessen ein Bonussystem einführen. Einen höheren Grundbetrag bekommen alle und wer sich besonders bemüht, bekommt eben mehr als die anderen."
Sein Vorschlag ist es also, den Spieß umzudrehen: niemand wird mehr finanziell bestraft, wenn er die sogenannten Auflagen der Eingliederungsvereinbarung nicht einhält. Die sanktionsfreie Mindestsicherung soll bei 1050 Euro liegen und beruht auf dem Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe - und ein Grundrecht kürzt man nicht. Aber oberhalb der Mindestsicherung wäre dann entsprechend ein Mehraufwandszuschlag (Bonus) für jene Erwerbslosen zahlen, die sich - wie es so schön heißt -, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping