
(...) die Rechtsgrundlage für die Verordnung zum Homeoffice befindet sich in der Tat nicht im Infektionsschutzgesetz (...)
Deutscher Bundestag/Thomas Koehler
(...) die Rechtsgrundlage für die Verordnung zum Homeoffice befindet sich in der Tat nicht im Infektionsschutzgesetz (...)
(...) den Anstoß, Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen (...)
(...) mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert. (...)
(...) Gerade die Vertrauenskrise der Demokratie erfordert Diskussionen über neue Beteiligungsmöglichkeiten und ergänzende Instrumente. (...)
(...) Ich bin überzeugt, dass Bürger*innennähe, mehr Austausch und Diversität in den Debatten auch dieses Mal wieder Einzug in unser neues Grundsatzprogramm erhalten. (...)
(...) Ich bin überzeugt, dass Bürger*innennähe, mehr Austausch und Diversität in den Debatten auch dieses Mal wieder Einzug in unser neues Grundsatzprogramm erhalten. (...)