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Katja Keul
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrte Frau Keul,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D. R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine Impfpflicht ist immer auch ein Eingriff in Grundrechte, der allerdings in der Abwägung mit anderen Grundrechten gerechtfertigt sein kann. Es gilt also abzuwägen, ob eine Impfpflicht im Gegensatz zu anderen nötigen Einschränkungen von Rechten in der Pandemiebekämpfung (bspw. Schließungen des öffentlichen Lebens, Schulschließungen) sowie im Anbetracht möglicher Überlastungen der kritischen Infrastruktur (bspw. Gesundheitswesen), nicht die mildere Option wäre. Grundsätzlich halte ich in einer aktuellen Ausnahmesituation,wie der anhaltenden Coronapandemie, eine Impfpflicht für angemessen und gerechtfertigt, doch es kommt natürlich auf die konkrete Umsetzung und rechtliche Grundlage des jeweiligen Entwurfs an. Ich prüfe alle vorgelegten Entwürfe, habe bisher jedoch noch keine Entscheidung getroffen, welchen der Anträge ich unterstützen werde. 

Mit freundlichen Grüßen

Katja Keul

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