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Katja Keul
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Frage von Stephan M. •

Wann und wie positioniert sich die Bundesregierung zum Stand der Ermittlungen in Sachen Nord-Stream-Sabotage?

Sehr geehrte Frau Keul,

die Spuren in die Ukraine als Drahtzieher hinter den Anschlägen verdichten sich. Und bereits seit Monaten wird kolportiert, dass die CIA frühzeitig von den Plänen wusste und im Vorfeld andere ausländische Geheimdienste wie die niederländische MIVD darüber informierte. Auch der BND - und damit auch die Bundesregierung - soll nach jetzigem Stand der Recherchen im Vorfeld Kenntnis davon gehabt haben.

Meine Fragen daher:
1. Wann ist mit einer Stellungnahme des AA bzw. der Bundesregierung zum jetzigen Stand der Ermittlungen zu rechnen?
2. Die AfD hatte im März 2023 einen Untersuchungsausschuss dazu gefordert. Warum wurde über diesen Antrag bis heute nicht abschließend entschieden?
3. Sollte sich herausstellen, dass die die Ukraine tatsächlich hinter diesem Sabotageakt steckt - wie wird sich die Bundesregierung dazu positionieren bzw. welche Konsequenzen werden sich daraus ergeben?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zu ihrem ersten Punkt: In Deutschland führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) seit dem 10. Dezember 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen der Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines. In der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für den GBA zuständig. Wie alle Ermittlungen werden auch diese vertraulich geführt. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass Deutschland, Dänemark und Schweden in einem gemeinsamen Schreiben vom 10. Juli 2023 den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über den Stand der Ermittlungen informiert haben. Das Schreiben ist öffentlich, siehe z. B. https://twitter.com/danishmfa/status/1678669877526122496?s=46&t=PdPvolfGGIeIukqkMyx-jg . Weitergehende Fragen können Sie an das auf Bundesebene zuständige BMJ bzw. an den GBA richten. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Blick auf die noch laufenden Ermittlungen keine Auskunft zu den Ermittlungen gegeben wird.

Zu ihrer zweiten Frage: ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss nicht das geeignete Instrument um strafrechtliche Ermittlungen zu führen. Die Kompetenz dafür liegt klar bei der Generalbundesanwaltschaft, wo die Ermittlungen ja bereits eingeleitet sind. Die Reden meiner Fraktionskollegen Leon Eckert und Bernhard Herrmann zur ersten Beratung des Antrages im Bundestag finden Sie jeweils hier:

https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/untersuchungsausschuss-nord-stream-1 und hier

https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/untersuchungsausschuss-nord-stream

Üblicherweise setzt die Vorsitzende des Ausschusses  auf Anregung einer Fraktion eine Vorlage auf die Tagesordnung. Der entsprechende Aufsetzungswunsch der Antragstellerin ist hier noch nicht geäußert worden. Daher gab es noch keine Beratung des Antrags im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und dementsprechend auch keine abschließende Beschlussempfehlung dazu.

Zur ihrer dritten Frage: Zu hypothetischen Szenarien kann ich mich nicht äußern. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Bundesregierung die daraus gewonnenen Erkenntnisse auswerten und entsprechende Konsequenzen eruieren.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Keul 

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