Leider wird der nunmehrige Vorstoß einiger Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, § 218 StGB kurz vor Ende der Wahlperiode in seiner jetzigen Form zu streichen, der Komplexität der mit dem Schwangerschaftsabbruch verbundenen ethischen und juristischen Fragestellungen nicht gerecht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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