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Katja Hessel
FDP
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Frage von Kristina W. •

Sexwork ist nicht gleich Sexwork. Sollten selbstbestimmte Frauen + TINA nicht selbst über ihren Beruf entscheiden dürfen? Sollte nicht differenzierter herangegangen werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bereits seit 2002 ist Prostitution durch das "Prostitutionsschutzgesetz" als legales Gewerbe in Deutschland anerkannt. Seither hat der Gesetzgeber kontinuierliche Bestrebungen gezeigt, die rechtliche und soziale Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern in unserem Land zu verbessern.

Für uns Freie Demokraten steht ist ein generelles Sexkaufverbot aktuell nicht zur Debatte. Wichtig ist für uns, dass die Arbeitsbedingungen in der Branche kontinuierlich verbessert werden und kein Mensch diese Tätigkeit unter Zwang ausüben muss. Daher wollen wir auch in Zukunft, die die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Rechte und die Sicherheit der in Prostitution tätigen Personen gewahrt werden.

Nähere Informationen zum Prostitutionsschutzgesetz finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/prostituiertenschutzgesetz

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

 

 

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