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Katja Dörner
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Frage von Benedikt H. •

Frage an Katja Dörner von Benedikt H. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Doerner,

Sie schreiben, dass Sie die Kirchensteuer beibehalten moechten, da es jedem Buerger freigestellt ist, ob dieser einer Kirche beitreten moechte oder nicht. Nach dieser Logik muesste der Staat aber auch fuer andere Religionsgemeinschaften Steuern einziehen, z.B. Judentum und Islam. Wieso sollte nur das Christentum Steuergelder durch den Staat erhalten? Waere es in diesem Sinne nicht besser, Staat und Religion komplett zu trennen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Beim Kirchensteuereinzug erhalten die Kirchen das Geld durch die Kirchenmitglieder, nicht durch den Staat, und zahlen für den Einzug auch an die Finanzämter.

Die Möglichkeit, Kirchensteuer einzuziehen, ist Religionsgemeinschaften vorbehalten, die den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" innehaben. Um eine solche zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit der Verleihung des Körperschaftsrechtes wird für die Verfassung der Religionsgemeinschaften öffentliches Recht angewandt. Im Juni 2013 wurde der „Ahmadiyya Muslim Jama’at“ in Hessen der Körperschaftsstatus verliehen und damit erstmals einer Gemeinschaft aus dem Spektrum des Islams. Generell bin ich für die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. Sollten weitere Religionsgemeinschaften den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen, so ist es selbstverständlich, dass diese ebenso Steuern einziehen lassen können.

Gleichwohl gibt es einige Dinge, die ich im Zusammenhang mit der Kirchensteuer kritisch sehe (und kann auch eine generelle kritische Haltung zu dieser nachvollziehen). Zum Beispiel bedarf es einer Reform der Sonderausgabenabzugsmöglichkeit der Kirchensteuer: Die im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer kann derzeit in voller Höhe bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie ist als Sonderausgabe definiert, da sie weder betrieblich noch beruflich veranlasst ist. Während aber die Kirchensteuer in voller Höhe bei der Einkommenssteuer abgezogen werden kann, ist der Abzug von Spenden gedeckelt. Diese Ungleichbehandlung wollen wir beenden. Persönlich spreche ich mich für eine ebensolche Deckelung bei der Kirchensteuer aus.

Problematisch finde ich auch, dass der Datenschutz beim Kirchensteuereinzug verletzt wird, da Arbeitnehmer*innen sich gegenüber den Arbeitgeber*innen offenbaren müssen, ob sie Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche sind oder nicht. Das ist aus meiner Sicht jedoch Privatangelegenheit.

Ich trete ein für eine stärkere Entflechtung von Kirche und Staat. Als Grüne möchten wir die Staatsleistungen an die Kirchen endlich ablösen.

Freundliche Grüße
Katja Dörner