"Wie stehen Sie zu einem lebenslangen Lobby-Verbot für Minister?"
Lieber Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Einflussnahme unterschiedlicher Interessengruppen auf politische Entscheidungsprozesse ist in einer Demokratie grundsätzlich legitim. Ein lebenslanges Lobbyverbot für ehemalige Ministerinnen und Minister sehen wir daher, auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit, kritisch.
Gleichzeitig stehen wir einem direkten Wechsel von Politiker*innen in Verbände oder Organisationen, in deren Interessenbereich sie während ihrer Amtszeit tätig waren oder mit denen sie in amtlicher Funktion befasst waren, sehr kritisch gegenüber. Die Reform des Lobbyregistergesetzes in der letzten Legislaturperiode mit der erweiterten Angabepflicht zum sogenannten „Drehtüreffekt“ war deshalb ein wichtiger und richtiger Schritt. Mitglieder der Bundesregierung sowie Parlamentarische Staatssekretär*innen müssen seitdem bei der Aufnahme von Lobbytätigkeiten bis zu fünf Jahre nach dem Ende ihres Amtes ihr vorheriges Amt im Lobbyregister angeben (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) und b) LobbyRG).
Die Entscheidung über die Dauer der Karenzzeit, in der Mitglieder der Bundesregierung oder Parlamentarische Staatssekretär*innen keiner Lobbytätigkeit nachgehen dürfen, liegt gemäß § 6b Abs. 1 und 2 BMinG im Ermessen der Bundesregierung und erfolgt auf Grundlage der Empfehlung eines beratenden Gremiums. In der Regel soll die Karenzzeit ein Jahr nicht überschreiten, bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Interessen kann eine Untersagung von bis zu 18 Monaten ausgesprochen werden. Wir halten diese Fristen für zu kurz und setzen uns daher für längere und strengere Karenzregelungen ein.
Viele Grüße
Team Dröge
