Was passiert bei einem AFD-Verbotsverfahren, wenn die AfD mehrere Verfassungsrichter:innen einsetzen kann?
Sehr geehrte Frau Dröge,
nach dem Wahlerfolg der AfD in S.-Anhalt ist zu befürchten, dass sich dies in anderen Landtagen - besonders im Osten - wiederholen könnte. Spätestens wenn im Bundestag eine andere Partei mit der AfD zusammenarbeitet, könnten AfD nahestehende Richter beim Verfassungsgericht sitzen. Wenn dann noch eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder diesbezüglich erschwert wird, stehen die Chancen für ein Parteienverbot schlecht, da so ein Verfahren mindestens 4 Jahre dauern wird.
Nach ihrer gestrigen Rede im Bundestag, die mich sehr beeindruckt hat, möchte ich Sie bitten nicht müde zu werden die Notwendigkeit eines Verbotsverfahren im Bundestag zu erwähnen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Marcus Porcius Cato, der jede seiner Reden im Senat mit den Worten "Ceterum censeo Carthaginem esse delendam" beendete.
Mit freundliche Grüßen und herzlichen Dank
K-H. S.
Lieber Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Jetzt ist die Zeit, in der wir als überzeugte Demokrat*innen handeln und ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg bringen müssen. Wir haben die Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag daher mehrfach aufgefordert, zum Schutz unserer Demokratie und unserer Gesellschaft ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.
Die Zeit drängt, denn wenn die AfD institutionellen Einfluss gewinnen würde, wäre das in allen Bereichen mit erheblichen Risiken für die Zukunft verbunden. Der gezielte Umbau demokratischer Institutionen durch rechtsextreme oder autoritäre Regierungen folgt dabei international erprobten Mustern und kann demokratische Institutionen so nachhaltig schwächen, dass diese Veränderungen nur schwer umkehrbar sind.
Viele Grüße
Team Dröge
