Liebe Katharina, wann klärt sich, was die Lobbyregierung alles gegen die nachhaltigen Interessen der Jugend macht oder verhindert? Wann entfernt ihr Spahn und Klöckner aus dem hohen Haus??? Wann AfD V
Presse und TV gaben genug recherchiert. Und analysiert.
Liebe Frau Y.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Die aktuelle Bundesregierung gefährdet durch ihre Klimapolitik die Zukunftschancen aller Menschen, besonders jedoch die der Jugend. Angesichts des heute spürbaren Ausmaßes der Klimakrise, mit brennenden Wäldern, Wassermangel in einigen Regionen und Überflutungen in anderen, wäre ein Nichtstun schon verantwortungslos. Aber CDU/CSU und SPD legen sogar den Rückwärtsgang ein. Sie wollen Kohlekraftwerke länger laufen lassen und neue fossile Gaskraftwerke ohne Wasserstoff-Perspektive bauen. Beim Deutschlandticket soll der Preis steigen, sodass nachhaltige Mobilität bewusst unattraktiver gemacht wird. Statt mit den begrenzten öffentlichen Mitteln zielgerichtet zu entlasten, setzt diese Koalition auf teure Klientelpolitik, wie die Subventionierung des Agrardiesels. Während viele Menschen auf bezahlbare Energie und verlässliche Infrastruktur angewiesen sind, wird das Geld dort ausgegeben, wo es am wenigsten zum Klimaschutz oder zur sozialen Gerechtigkeit beiträgt. Das Klimaziel 2030 wird de facto aufgegeben. Union und SPD planen mit Ansage den Bruch des geltenden Klimaschutzgesetzes. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig, es ist vor allem verantwortungslos gegenüber der jungen Generation, die ein Recht darauf hat, in Freiheit, Selbstbestimmung und ökologischer Sicherheit zu leben. Auch strengt sich die Regierung hinsichtlich der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, dessen Fehlen gerade für junge Menschen ein Problem ist, nicht hinreichend an. Anstatt Mieter:innen langfristig vor steigenden Kosten zu schützen, gibt es nur vage Versprechen auf Neubau. Effektive Maßnahmen zur Begrenzung von Mietpreisen fehlen.
Was Jens Spahn angeht, sind wir der Meinung, dass die Maskenaffäre jetzt umfassend aufgeklärt werden muss. Die Erkenntnisse aus dem ungeschwärzten Sudhof-Bericht legen ein beunruhigendes Geflecht aus politischen Fehlentscheidungen offen. Es entsteht der Eindruck, dass Gesundheitsministerin Warken gezielt Passagen geschwärzt hat, um die Verstrickungen von Jens Spahn zu verschleiern. All das lässt sich nur durch einen Untersuchungsausschuss restlos aufklären. Der demokratischen Opposition fehlen derzeit neun Stimmen, um diesen einzusetzen. Deshalb setzen wir uns für ein Fairness-Abkommen mit den Regierungsfraktionen ein. Ziel ist es, parteiübergreifend klare, verlässliche Kriterien zu schaffen, unter denen die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen möglich wird. Denn Aufklärung darf kein parteitaktisches Instrument sein – sie muss ein gemeinsames Anliegen aller demokratischen Fraktionen im Bundestag sein.
Zudem kritisieren wir Jens Spahns Umgang mit Prof. Frauke Brosius-Gersdorf im Rahmen der Wahl zum Bundesverfassungsgericht. Was wir erlebt haben, ist ein politisches und öffentliches Schauspiel, das geeignet war, nicht nur eine hochqualifizierte Kandidatin in Misskredit zu bringen, sondern auch das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts und die politische Kultur insgesamt nachhaltig zu beschädigen. Prof. Brosius-Gersdorf ist eine renommierte Staatsrechtslehrerin, deren wissenschaftliche Autorität in der Fachwelt außer Frage steht. Die bewusste Verzerrung ihrer Positionen als extrem oder randständig entbehrte daher jeder fachlichen Grundlage. Im Rahmen des Nominierungsprozesses ist es selbstverständlich legitim, frühere Äußerungen und Positionen der Kandidatinnen und Kandidaten einer Prüfung zu unterziehen. Was jedoch nicht geschehen darf, ist der politische Rückzug unter dem Druck von Desinformationskampagnen und ideologisierten Interessenvertreter:innen. Wenn eine Kandidatin im Richterwahlausschuss zunächst Zustimmung erfährt und anschließend, mit Rückgriff auf unbelegte und offensichtlich instrumentalisiert vorgebrachte Plagiatsvorwürfe, politisch fallengelassen wird, dann zeugt das von mangelnder Standhaftigkeit und einem unverantwortlichen Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht als zentralem Verfassungsorgan. Als Fraktionsvorsitzender hat es Jens Spahn nicht vermocht, im Vorhinein der Richterwahl für die nötige Mehrheit in seiner Fraktion zu sorgen. Er scheint den Ernst der Lage fundamental verkannt zu haben. Das ist überaus unverantwortlich, denn sein Verhalten beschädigt eine qualifizierte Juristin und untergräbt das Vertrauen in faire, sachorientierte Verfahren bei der Besetzung unserer höchsten Gerichte.
Was Julia Klöckner angeht, kritisieren wir ihre Entscheidung das Reichstagsgebäude anlässlich des Christopher Street Days 2025 nicht mit der Regenbogenflagge zu beflaggen. Die Regenbogenflagge ist Ausdruck einer vielfältigen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Gerade in dieser Zeit, in der Hass und Hetze gegenüber LSBTIQ immer lauter werden, wäre die Beflaggung als klares Bekenntnis zu Vielfalt, Toleranz und unseren Grundrechten ein wichtiges Zeichen gewesen.
Wir unterstützen außerdem die Bemühungen um ein AfD-Verbot. Die AfD ist eine reale Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Überall dort, wo sie Einfluss bekommen kann, nutzt sie diesen, um die Demokratie infrage zu stellen, ein freiheitliches Leben zu gefährden und den Parlamentarismus zu stören und zu zerstören. Diskreditierenden Äußerungen und Zwischenrufe von Abgeordneten der AfD-Fraktion erleben wir hier im Deutschen Bundestag in jeder Parlamentssitzung. Die AfD will ein anderes Europa ohne die EU und eine autoritäre Wende in Deutschland. Sie steht für einen völkischen Nationalismus. Zahlreiche Personen aus dem AfD Spektrum bewegen sich in der Nähe von (potenziellen) Gewalttäter:innen. In Aussagen und Handlungen von Personen aus der Umgebung der AfD wird zudem eine Haltung deutlich, die die Menschenwürde anderer, vor allem von Minderheiten, negiert. Mehrere juristische Gutachten kommen auf diese Weise zu dem Schluss, dass ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgsaussichten hätte.
Ende Juli wies auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde der Partei gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall ab. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2024, das die Einstufung gebilligt hatte, wurde damit rechtskräftig. Auch die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz im Mai ist ein Indiz für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei. Bis die Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich durch alle Instanzen geklärt ist, können noch Jahre vergehen. So lange können wir nicht warten.
Viele Grüße
Team Dröge