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Katharina Beck
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Frage von Erik C. •

Wie setzen Sie sich konkret für mehr Direktdemokratie und eine externe Diäten-/Abgeordnetenkontrolle nach Vertrauensverlust der Politik ein, um Vertrauen zurückzugewinnen? Wie konkret umsetzbar?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage. Als finanzpolitische Sprecherin befasse ich mich nicht täglich mit Fragen der direkten Demokratie. Als überzeugte Demokratin, die sich angesichts des Erstarkens der AfD über den Zustand unserer Demokratie Sorgen macht, ist mir das Thema direkte Demokratie und Vertrauen aber sehr wichtig. Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und sind ein wichtiges Instrument, um Vertrauen zurückzugewinnen. Mit Bürgerräten besteht die Möglichkeit, den Rat der Menschen als „Expert*innen des Alltags“ in einem repräsentativen Verfahren einzuholen. Das ist wichtig. Denn viele Menschen haben das Gefühl, von der Politik nicht gehört zu werden. 

In der letzten Legislaturperiode habe ich mit viel Interesse den Bürgerrat “Ernährung im Wandel” verfolgt. Dieser hat auch interessante Empfehlungen im Steuerbereich ausgearbeitet, bspw. die Einführung einer Zuckersteuer, wie sie nun auch von der Regierung diskutiert wird. Ich habe mich persönlich sehr dafür eingesetzt, dass wir die steuerlichen Empfehlungen des Bürgerrats auch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattieren (https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse20/weitere_gremien/buergerraete/buergerrat_th1/einleitung-996190). Denn damit Vertrauen wachsen kann, müssen die Empfehlungen der Bürgerräte auch unser Gehör finden. Sie können eine tolle Chance sein, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bürger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Und können gleichzeitig Bürger*innen ein Gefühl geben, wie schwer es manchmal in der Demokratie ist, eine Entscheidung zu treffen, hinter der sich alle versammeln können und bei der alle Interessen berücksichtigt werden.  

Es ist auch demokratieschädigend, wenn in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass Abgeordnete über ihre Diäten bestimmen können, wie sie wollen. Deswegen wurde in einem Gesetz geregelt, dass die Abgeordnetenentschädigung der Bundestagsabgeordneten jährlich zum 1. Juli automatisch an die Entwicklung der Nominallöhne in Deutschland angepasst wird und nicht mehr. In diesem Jahr tritt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen allerdings dafür ein, die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten dieses Jahres auszusetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (21/6004) vorgelegt. Der seit dem 28. Februar 2026 herrschende Iran-Krieg führt aufgrund der fossilen Abhängigkeit Deutschlands zu erhöhten Energiekosten, welche die deutsche Wirtschaft belasten. Diese höheren Kosten werden langfristig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar sind, sondern auch private Haushalte deutlich belasten. Mit Blick auf den zu erwartenden Kaufkraftverlust und die bereits angespannte Haushaltslage hätte eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 nicht vorgenommen werden sollen. Leider wurde unser Gesetzentwurf abgelehnt.  

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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