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Katharina Beck
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Frage von Petra N. •

Sehr geehrte Frau Beck, wie werden Sie zum Thema Neuauszählung der Bundestagswahlergebnisse im Bundeswahlausschuss abstimmen?

Ich frage, weil das BSW vermutet, dass es Auszählungsfehler gegeben hat und versucht seit 7 Monaten eine Neuauszählung zu bewirken. Die Gründe dafür sind sehr gut diese Woche im Fokus zusammengestellt worden: https://bm2yp.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsE8LH48Hge5HhBR3GUpIU/uNuZDDAadHcO. Jetzt gerade forderte die SPD in Mühlheim wegen vermuteter Fehler bei der Bürgermeisterwahl eine Neuauszählung und diese soll umgehend erfolgen. Werden in Deutschland die Anträge verschiedener Parteien verschieden behandelt? So erreicht man, dass Bürger an der Demokratie zweifeln. Ich selbst habe im Februar aus dem Ausland wählen müssen, mein teuer bezahlter Wahlbrief ist nicht rechtzeitig angekommen. Das lag an der Kurzfristigkeit der Briefwahltermine, aber auch hier sind schon viele Wählerstimmen verloren gegangen. Das lässt sich nicht mehr ändern. Aber eine Neuauszählung würde die Stimmen wirken lassen, die vielleicht verfallen sind. Bitte stimmen Sie für die Demokratie. Gruß, Petra N.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau N. M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Für Entscheidungen über eine Neuauszählung gelten klare gesetzliche Kriterien. Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet nicht politisch oder ordnet eine Neuauszählung einfach nur an, weil ein Ergebnis knapp war. Sondern der Ausschuss arbeitet gemäß seiner Geschäftsordnung auf Grundlage belastbarer Hinweise und rechtlicher Vorgaben.

Meine grünen Kolleg*innen im Wahlprüfungsausschuss und auch die aller anderen demokratischen Fraktionen haben sich gemäß dieser Vorgaben sehr sorgfältig alle durch das BSW vorgelegten Hinweise auf mögliche Wahlfehler angesehen und keine Hinweise darauf gefunden. Entsprechend haben sie das Begehren nach einer Neuauszählung als „Unbegründet“ zurückgewiesen. Dies war die Beschluss-Empfehlung des Ausschusses an den Bundestag, der auch ich gefolgt bin in meinem Abstimmungsverhalten.

Aktuell ist eine Klage des BSW vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Darin wird den Ausschussmitgliedern zur Last gelegt, nicht sauber gearbeitet zu haben und deshalb zu einer aus Sicht des BSW falschen Beschlussempfehlung gekommen zu sein – hier können und sollten wir alle nun das Ergebnis dieser unabhängigen Überprüfung abwarten. 

Davon unabhängig möchte ich betonen, dass ich Ihren Hinweis zur Briefwahl aus dem Ausland sehr ernst nehme – auch wir Grüne im Bundestag sehen hier Verbesserungsbedarf. Wegen der verkürzten Fristen konnten viele Auslandsdeutschen nicht (rechtzeitig) wählen. Und obwohl sich dabei kein Verstoß gegen das Wahlgesetz feststellen lässt, ist es doch die Frage, wie fair das ist. Wir prüfen daher derzeit, ob wir mögliche Änderungen am Wahlgesetz vornehmen sollten, um hier künftig gerade bei verkürzten Fristen bei vorgezogenen Neuwahlen bessere Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Briefwahlunterlagen und die ausgefüllten Wahlscheine verlässlicher bis zur Auszählung im jeweils zuständigen Wahllokal ankommen 

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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