Antwort 16.06.2025 von Katalin Gennburg Die Linke
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das auch im digitalen Raum uneingeschränkt und im Interesse der Bürger*innen gelten muss.

Andreas Domma
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das auch im digitalen Raum uneingeschränkt und im Interesse der Bürger*innen gelten muss.