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Karlheinz Busen
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Frage von Rainer W. •

Frage an Karlheinz Busen von Rainer W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Busen,

wenn ein Notfall eintritt, aus welchen medizinischen Gründen auch immer, der Patient bewußtlos in ein Krankenhaus eingeliefert wird und die dort therapierenden Ärzte entscheiden, aus welche Günden auch immer (monetäre Aspekte, medizinische Vermutungen, Hilflosigkeit, beste Absichten etc.), der Patient benötigt sofort ein Organ oder Gewebe, Angehörige gibt es nicht oder können nicht sofort erreicht werden - was der Normalfall sein dürfte - , was wird dann von den Ärzten getan?

Erstens: Zuerst im privaten Umfeld (Wohnung, Nachbarn, etc.) des Patienten nach einer Patientenverfügung gesucht, von wem und wo auch immer und das Ergebis der Suche abgewartet?
Zweitens: Ohne lange Nachforschungen anzustellen, einfach gehandelt und transplantiert?

Ich glaube des Zweite wird getan, deswegen meine weitere Frage:

Gibt es eine verbindliche und mit Strafe bei Zuwiderhandlung erlassene Vorschrift, die Therapeuten (z.B. Ärzte) zwingt, vor einer Transplantation (Gewebe oder Organe) die ausdrükliche und rein persönliche Zustimmung des Patienten, .z.B. in einem persönlichen Gespräch mit schriftlicher Beurkundung oder durch den Nachweis einer schriftlichen Urkunde z.B. einer sogenannten Patientenverfügung, nachzuweisen???

Falls Nein, werden Sie sich für eine solche Gesetzesregelung einsetzen?

Wie Sie sicher wissen, sind Transplantationen vor allem ein Megageschäft für die Entnahmekrankenhäuser, die Transplantationskliniken und nicht zuletzt die Pharmafirmen, den der die Operation überlebende Transplantierte ist bis zu seinem Lebensende auf die tägliche Einnahme von hochwirksamen Medikamenten angewiesen, insbesondere um jederzeit mögliche, tödliche Abstossungsreaktionen und Infektionen zu verhindern, sozusagen ein zwangsweiser Stammkunde, das Wunschbild jeden Unternehmers.

Vielen Dank.

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