
(...) a. beschlossen worden, die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) fünf Jahre lang nur hälftig zu zahlen. Die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes erhielten daher seit 2006 statt 5 % nur 2,5 % eines Jahresbezugs als Sonderzahlung. (...)