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Kai Wegner
CDU
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Frage von Ayse Y. •

Frage an Kai Wegner von Ayse Y. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr MdB,

zu Ihrer "Antwort" vom 13.5.16 zum Moscheeasyl:
Immer, wenn Politiker auf klare Fragen keine Antwort oder mit vielen Worten antworten weiß man, da stimmt was nicht, die wollen nicht ihre ehrliche Meinung sagen. Tschuldigung, ich frage nach!

Zum Kirchenasyl keine klare Stellungnahme. Also, wenn Pfarrer ihre persönliche Meinung über das Gesetz stellen, ist für Sie in Ordnung? In dem genannten Bericht der "Berliner Abendschau" v. 28. März 2016 wurde gezeigt, dass in einer Kirchengemeinde an der Bergmannstrasse VIELE Illegale mit abgelehnten Asylanträgen Unterschlupf bekommen. Wo bleibt hier die rechtsstaatliche Lösung?
Auch auf meine Frage "Was würden Sie sagen, wenn Moscheen anfangen würden, abgelehnten Asylberbern aus islamischen Ländern "Moscheeasyl" zu gewähren?", keine Antwort. Bitte klar antworten!

Sie schreiben: „Die Kirchen sind für die CDU und auch für mich ganz persönlich ein sakraler Raum, der in besonderem Maße zu respektieren ist“. Gilt dies dann nicht für Moscheen? Auch wenn sie als salafistisch bekannt sind, aber nicht verboten sind? Nach Merkel gehört ja der Islam zu Deutschland, oder ?

Ich bitte nochmals um eine klare Antwort. Bitte nicht rumeiern, Sie können doch nicht Ja zum Kirchenasyl sagen, aber wenn Imame das machen, schweigen Sie.

Grüße

Ayse

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Yilmaz,

vielen Dank für Ihre Nachfrage auf meine Antwort vom 13. Mai 2016 zu Fragen des Kirchenasyls und der Abschiebepraxis in Deutschland.

Wenn Sie meine Antwort erneut lesen, werden Sie feststellen, dass ich keinesfalls das Kirchenasyl pauschal und vorbehaltlos bejaht habe. Vielmehr habe ich darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen widerstreitende Interessen möglichst in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu einem Ausgleich gebracht werden sollten. Zu dem konkreten Fall der Kirchengemeinde in der Bergmannstraße habe ich bewusst keine Einschätzung vorgenommen, weil mir hierfür nicht genügend Hintergrundinformationen vorliegen.

Ihre Frage nach einem möglichen „Moscheeasyl“ ist rein hypothetischer Natur. Solch sensible Fragen sind nur einzelfallbezogen unter Würdigung der spezifischen Gesamtumstände seriös zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich hier – auch aus Respekt vor der sehr ernsten Thematik – nicht über eine mögliche Antwort spekulieren möchte.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Menschen, die nach einem geordneten Asylverfahren unter Ausschöpfung des Rechtsweges unter keinen Umständen rechtmäßig in Deutschland sein dürfen, auch tatsächlich wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen. Wenn eine große Zahl von Ausreispflichtigen nicht abgeschoben wird, ist das eine Form von Staatsversagen. Der mangelhafte Gesetzesvollzug ist geeignet, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu erschüttern. Auch aus Ihren Anfragen, sehr geehrte Frau Yilmaz, lese ich diese Verunsicherung heraus. Dafür habe ich Verständnis, und auf diese Verunsicherung muss die Politik reagieren.

Bereits seit einigen Monaten fordere ich einen Abschiebegipfel von Bund und Ländern, um die Zahl der Ausweisungen zu steigern. Bund und Länder müssen sich auf einen nationalen Abschiebeplan verständigen. Der Bund muss die Länder dabei logistisch und personell unterstützen.

Die Verschärfungen des Asylrechts laufen ins Leere, wenn das Gesetz nicht konsequent umgesetzt wird. Eine Willkommenskultur für Menschen mit Bleibeperspektive und eine Abschiebekultur für Menschen, die unter keinen Umständen rechtmäßig in Deutschland sein dürfen, sind zwei Seiten einer Medaille. Die Integration der Flüchtlinge wird uns nur gelingen, wenn wir unsere Kapazitäten auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren. Erhöhte Rückführungsquoten schrecken zudem illegale Einwanderer ab.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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