Jutta Zeisset, CDU Landtagskandidatin Kreis Emmendingen
Jutta Zeisset
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Frage von Edgar R. •

Frage an Jutta Zeisset von Edgar R. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Zeisset,
das ist schön, dass die Bürger/innen die Möglichkeit haben, Fragen zustellen, vielen Dank im Voraus!
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine einheitlichere Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in Deutschland angemahnt hat, wird jetzt in der Anpassungs-phase, entgegen der Zusagen eine erhebliche Steuererhöhung daraus gezogen!

Anhand von Beispielrechnungen, zeigt sich, dass vor allem privater Grundstücks-besitz unter die kräftigen Erhöhungen (evtl. mehrere Verdoppelungen) fallen!
Die Bürger/innen, welche oft ein Leben lang für ein Grundstück mit evtl. einem Haus, erstens schon Grunderwerbsteuer bezahlt haben und zweitens, viel an Luxus entbehrt haben, sollen jetzt für die staatlich zugelassene und geschaffene Mehr-ausgaben mit einem kräftigen Anteil aufkommen.
Von Hr. Kretschmann, den ich deshalb vor 3 Monaten anschrieb, habe ich keine Antwort dazu erhalten.
Ich würde mich für Ihren Standpunkt interessieren.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

MFG, E. Reinbold

Jutta Zeisset, CDU Landtagskandidatin Kreis Emmendingen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage und dem damit verbundenen Interesse an mir und meiner politischen Arbeit.

Sie haben recht, im Zuge der Grundsteuerreform wird es Verschiebungen bei der individuellen Belastung geben. Manche werden mehr zahlen müssen, andere weniger. Bzgl. der Gesamtsteuerlast soll in etwa Neutralität gewahrt werden.

Ich habe mir auf Ihre Anfrage hin mal ein paar Beispielrechnungen für unseren Landkreis erstellt. Im Grunde wird die Berechnung einfacher, da zunächst nur die Grundstücksgröße und der Preis pro m² maßgeblich sind. Sie sprechen nun direkt die privaten Grundstücksbesitzer an, für diese gilt nochmals ein 30%iger Abschlag des zugeordneten Promillesatzes von 1,3 ‰. Wie viel dann schlussendlich gezahlt werden muss, hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab, im Landkreis Emmendingen bewegt sich dieser für die Grundsteuer B (Unbebaute Grundstücke, Miet- und Geschäftsgrundstücke, Häuser, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, Wohnungseigentum und auch Teileigentum sowie Erbbaurechte) zwischen 300% (Bahlingen a.K.) und 520% (Rheinhausen), wobei viele Gemeinden bei 400% oder darunter sind.

Und tatsächlich ergibt sich für die meisten meiner Beispielrechnungen eine Erhöhung, meist um den Faktor 1,8 bis 3, je nach Gemeinde, allerdings bei gleichbleibendem Hebesatz. Bis hierhin gebe ich Ihnen daher recht, wenn ich auch die mehrfachen Verdopplungen nicht nachvollziehen konnte. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Gemeinden über ihren individuellen Hebesteuersatz insoweit Einfluss nehmen müssen, dass die Gesamtlast aller nicht über der bisherigen Gesamtlast liegt. Individuell gibt es dann dabei sicher Verschiebungen, die dann aber in einem annehmbaren Bereich liegen sollten.

Meine Wahl in den Landtag vorausgesetzt, werde ich als Abgeordnete die Entwicklung im Landkreis zum Wechsel der Grundbesteuerung in 2025 aber genau beobachten und ggf. mit einzelnen Gemeindevertreter*innen das Gespräch suchen.

Mit freundlichen Grüßen aus Weisweil

Jutta Zeisset