Ich teile Ihre Haltung, dass Bescheide grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt eine Begründung enthalten sollten. Da dies - wie von Ihnen erwähnt - auch in der Geschäftsordnung des Bundestages hinsichtlich der Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (§ 112 GO-BT) erwähnt wird, erwarte ich von den handelnden Abgeordneten, dass sie dem Folge leisten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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