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Julia Willie Hamburg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tom S. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Förderung von E-Zweirädern wie Elektrorollern trotz der kürzlichen Änderungen der THG-Quote aufrechtzuerhalten?

Sehr geehrte Frau Hamburg

die kürzlich beschlossene Änderung der THG-Quote trifft vor allem Zweiradfahrer hart. Die Förderung für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge, darunter Elektroroller und E-Kleinstfahrzeuge, wurde abgeschafft. Dies hat massive Auswirkungen auf die Energiewende und Verkehrswende. Es droht das Ende der letzten Fördermöglichkeit für platzsparende und effiziente Fahrzeuge.

Ich bitte Sie, sich für die Erhaltung der Förderung von E-Zweirädern einzusetzen. Diese Fahrzeuge sind wichtig für die Verkehrswende und die Elektromobilität. Es ist von Bedeutung, unerwünschte Auswirkungen dieser Änderung zu verhindern.

Vielen Dank für Ihr Engagement. Ich stehe für Fragen oder Gespräche gerne zur Verfügung.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo,

technisch gesehen wird die THG-Quote bzw. Förderung für Leichtfahrzeuge nicht abgeschafft, weil es sie bisher nie gab. Dass für freiwillig angemeldete Elektro-Leichtfahrzeuge die THG-Quote beantragt werden kann, ist aktuell nur mangels eines eindeutigen gesetzlichen Ausschlusses möglich. Anders ausgedrückt handelte es sich um eine Gesetzeslücke. Der jetzige Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst. Es erscheint weder logisch noch gerecht für zwei in den Anschaffungskosten und im Verbrauch völlig unterschiedliche Fahrzeuge den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen. Die Differenz der Kosten zwischen E-Auto und E-Leichtkraftfahrzeug beträgt ja pro Jahr mehrere tausend Euro, betrachtet man die jährliche Abschreibung des Kaufpreises und die Unterhaltskosten.

Dennoch gab es Überlegungen vom Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen solchen Pauschalbetrag auch für E-Leichtfahrzeuge einzuführen - bemessen an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Leichtkraftfahrzeugs. Allerdings wurde bei den Berechnungen festgestellt, dass der Betrag sich zwischen 10 - 20 Euro befinden würde - und zwar jährlich. Dieser Betrag würde noch nicht einmal die Verwaltungskosten des Umweltbundesamts ausgleichen. Deshalb wurde die Idee wieder vertan. Somit war und ist bei der bisherigen Gesetzgebung nicht beabsichtigt, E-Leichtfahrzeuge von der THG-Quote bewusst profitieren zu lassen.

Im Gegensatz dazu unterstützen wir ausdrücklich die bestehende Kfz-Steuerbefreiung bei E-Leichtkraftfahrzeugen, die auch weiterhin Bestand hat und eine direkte Förderung von E-Leichtkraftfahrzeugen darstellt. Darüber hinaus setzen wir uns für den Ausbau der Erneuerbaren Energie ein, u.a. weil diese Art der Stromproduktion die mit Abstand günstigste ist und somit die Strompreise günstiger und krisenanfälliger sind. Auch den Aufbau von mehr Wind- und Solarenergie fördern wir, was auch der E-Mobilität zugutekommt.

Natürlich ist ein E-Leichtkraftrad deutlich umweltfreundlicher, als ein E-Auto. Allerdings kann nicht überall ein (E-)Auto gegen ein E-Leichtkrafträder eingetauscht werden. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass die Anschaffungs- und Betriebskosten von E-Leichtkrafträdern viel günstiger sind, sodass weitere finanzielle Förderungen, wie bei E-Autos, nicht notwendig sind. Der Kaufanreiz für E-Leichtkrafträder liegt so gesehen in der Gesamtersparnis für die Halterinnen und Halter.

Mit freundlichen Grüßen

Team Hamburg

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