Wie passt es zu Ihrer Neutralität, „Lüge“-Rufe zu sanktionieren, AfD-Aussagen aber als Meinung zu schützen und zugleich Regenbogenflaggen am Reichstag zu verbieten?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
im Juni 2025 erteilten Sie dem Linken-Abgeordneten Sören Pellmann einen Ordnungsruf, weil er „Lüge!“ in Richtung eines AfD-Redners rief. Ihre Begründung: jede Äußerung im Bundestag sei eine „Meinung“ und dürfe deshalb nicht als Lüge bezeichnet werden (Tagesschau, 12.06.2025). Damit schützen Sie faktisch falsche Behauptungen als „Meinungen“, während Kritik daran sanktioniert wird.
Im Mai 2025 untersagten Sie zudem Regenbogenflaggen am Reichstagsgebäude und sogar an Abgeordnetenbüros. Sie erklärten, die Fahne sei ein „parteiisches Symbol“ – obwohl sie weltweit für Vielfalt und Menschenrechte steht (t-online, 03.07.2025).
Beides erweckt den Eindruck, dass Sie Ihre Neutralitätspflicht nicht wahren. Wie wollen Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihr Amt überparteilich ausüben?