Was bringt Sie zu der Annahme, dass es in einem AfD-Verbotsverfahren darum geht, sich unliebsamer Meinungen zu entledigen, wie von Ihnen in der ARD behauptet?
Was wollen Sie damit zum Ausruck bringen, man könne das Gegenteil dessen erreichen, was man erreichen wolle? Was ist aus Ihrer Sicht denn das Gegenteil von einem Verbot - das ist doch der jetzige Zustand? Ist Ihnen nicht bewusst, dass Sie damit den Eindruck erwecken, ein mögliches Verbotsverfahren sei nur von politischem Kalkül getrieben? Weshalb wollen Sie eine sachliche Entscheidung darüber verhindern?
MfG, P.G.B..
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Einen Verbotsantrag können Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat stellen. Im Bundestag braucht es eine einfache Mehrheit der Abgeordneten, um ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.
Ich bin – anders als Sie schreiben – nicht der Ansicht, dass es bei einem möglichen Verbotsantrag darum ginge, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Wovor ich allerdings warne: Die Parteien sollten den Eindruck vermeiden, sie würden versuchen, sich unliebsamer Meinungen zu entledigen. Das habe ich auch in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ gesagt, auf die Sie sich beziehen.
Demokratie lebt vom politischen Meinungswettstreit. Deswegen bestehen zu Recht hohe juristische Hürden für ein Parteiverbot, über das allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Julia Klöckner