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Julia Klöckner
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Frage von Andreas F. •

Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe und Mastrinder im Jahr 2016 - warum keine finanzielle Hilfen für Stallumbauten und Weideeinzäunungen zur zeitnahen Umsetzung des Verbots ?

Guten Tag Frau K.,
warum haben Sie als verantwortliche Ministerin nach dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe und Mastrinder im Jahr 2016 den Bäuerinnen und Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen für Stallumbauten und Weideeinzäunungen angeboten, um das Verbot zeitnah umsetzen zu können? Wie konnten Sie beschließen, die leidenden Tiere, die Bäuerinnen und Bauern und die vielen Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht wollen, dass die Tiere für ihre Nahrungsmittel leiden müssen noch für 12 weitere Jahre im Stich zu lassen ? Wo bleibt hier das Tierwohl, für das Sie leider grundsätzlich wenig Interesse zeigen ?

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Antwort von
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Guten Tag, Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Klar ist: Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ist nicht mehr zeitgemäß und wird auslaufen müssen, da sie aus tierschutzfachlicher Sicht zu deutlichen Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit der Tiere führt. Es besteht Konsens, dass insbesondere diese Haltung kaum mehr mit einem modernen Tierschutzverständnis und den Ansprüchen der Tiere vereinbar ist.

Entsprechend hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Betrieben, die ihre Tiere beispielsweise standortbedingt nur im Stall halten können, die Unterbringung in Laufställen durchgesetzt. Dieser, von der ganzjährigen Anbindehaltung wegführende Trend ist aus Tierschutzsicht sehr zu begrüßen und wird durch unser Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt. So bieten wir im Rahmen der so genannten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gemeinsam mit den Ländern eine erhöhte finanzielle Unterstützung für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen, also etwa die Laufstallhaltung mit Auslauf, an.

Unterstützung erhalten Landwirte auch beim Ausstieg aus der Kastenstandshaltung, die wir in dieser Legislatur verboten haben. Dabei wird es Übergangszeiten geben, denn die Betriebe müssen umbauen und investieren. Würde es diese Übergangszeit, die übrigens auch von den grünen Landesagrarministern so mitbeschlossen wurde, nicht geben, besteht die Gefahr, dass die Betriebe ins Ausland abwandern. Deutschland wird aber nur dann einen nachhaltigen Beitrag zum Tierschutz leisten können, wenn die Tierhaltung hier bei uns eine Basis hat, von der Bauernfamilien leben können. Denn auf Tierschutzstandards in anderen Ländern können wir nur sehr bedingt Einfluss nehmen. Eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen wäre gerade für kleine Betriebe aber nicht machbar gewesen. Deshalb ist man parteiübergreifend zu diesem Ergebnis gekommen. Um den Umbau aber sofort voranzutreiben, habe ich zusätzlich ein Programm über 300 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um die Sauenhalter bei den Stallumbauten zu unterstützen. Wer jetzt direkt umbaut, erhält Unterstützung – das ist ein starker Anreiz, das Programm wird stark nachgefragt.

Herzliche Grüße,

Julia Klöckner 

 

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