Sitzungssaal der Fraktionen - nach welchem Kriterium werden die Sitzungssäle der Fraktionen im Deutschen Bundestag zugewiesen? Wird dabei auch die Arbeitsschutzverordnung berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
nach welchem Kriterium werden die Sitzungssäle der Fraktionen im Deutschen Bundestag zugewiesen?
Wird dabei auch die Arbeitsschutzverordnung berücksichtigt?
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Jede Fraktion hat einen Anspruch darauf, angemessen tagen zu können. Das ermöglicht die Verwaltung des Deutschen Bundestages. Die Entscheidung, wer welchen Raum im Bundestag erhält, ist Sache der Fraktionen. Wenn es hier keine einvernehmliche Einigung gibt, wird im Ältestenrat mit Mehrheit entschieden, was nach einer Phase von Gesprächen nun erfolgt ist. Die Bundestagsverwaltung stellt sicher, dass alle Fraktionen in ihren Räumen arbeiten können. Dazu gehört beispielsweise auch die brandschutzrechtliche Überprüfung, die von einem zertifizierten Brandschutzgutachter durchgeführt worden ist.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Herzliche Grüße
Julia Klöckner