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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Elias G. •

Inwiefern werden Regenbogenflaggen in Abgeordnetenbüros tatsächlich verboten, wie steht es um andere symbolträchtige Objekte, abgesehen von anderen Flaggen?

Sehr geehrte Frau Klöckner,
Stimmt es, dass es Abgeordneten in jeglicher Form verboten wird, eine Regenbogenflagge im Büro aufzustellen? Träfe das dann auch auf andere aussagekräftige Symbole, wie ein christliches Kreuz zu, oder geht es es eigentlich nur darum, dass die Flaggen nicht von Außen einsehbar sind? Wäre es gestattet, in sofern Bilder allgemein gestattet sind, eine solche Flagge in einem Bilderrahmen zu hängen? Würde es einen Unterschied machen, ob ein Poster, Bild oder Objekt mit religiöser Symbolik aufgegangen wird, oder eine Regenbogenflagge?
Hängt im Unionsfraktionssaal tatsächlich ein christliches Kreuz? Müsste es anderen Fraktionen nicht auch gestattet werden Symbole die ihre Werte vereinen aufzuhängen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

In der Hausordnung des Deutschen Bundestages steht in § 4 Absatz 2: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“ Auf dieser Grundlage agiert die Bundestagsverwaltung. Eine Kontrolle der Einhaltung des Paragraphen ist ein Routinevorgang. Dass Abgeordnete bzw. Abgeordnetenbüros mit Verweis auf die Hausordnung gebeten werden, etwas aus ihren Bürofenstern oder von sichtbaren Fassaden und Wänden zu nehmen, passiert immer wieder.

Zu Ihrer Frage nach dem Kreuz im Fraktionssaal der CDU/CSU: Die Sitzungssäle sind den Fraktionen zu deren Nutzung zugewiesen und werden dementsprechend auch von ihnen ausgestaltet. Insofern nehme ich als Bundestagspräsidentin hierauf keinen Einfluss. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Herzliche Grüße
Julia Klöckner

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