1. Warum wird bei einem knappen Wahlausgang, wie beim BSW nicht automatisch nachgezählt wie z.B. in den USA? 2. Wie lang will sich der Bundestag Zeit lassen für eine Antwort auf den Einspruch des BSW?
Dem BSW fehlen ca. 9.500 Stimmen zum Einzug bei in den Bundestag, bei 90.000 Wahllokalen in Deutschland heißt das, wenn in nur jedem 9. Wahllokal ein Zählfehler von 1 Stimme passierte, ist das BSW im Bundestag.
Unter diesen Umständen kann ich als eine der 2,5 Mio. Wähler des BSW, diese Regierung nicht als legitimiert ansehen.
NEUAUSZÄHLUNG JETZT
Sehr geehrte Frau R.,
Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de an die Präsidentin des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2025 sind mir zur Beantwortung weitergeleitet worden.
Zum Stand des Wahlprüfungsverfahrens kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses des 21. Deutschen Bundestages sind am 26. Juni 2025 vom Plenum des Deutschen Bundestages gewählt worden und der Wahlprüfungsausschuss ist am 27. Juni 2025 zu seiner ersten und am 10. Juli 2025 zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen.
Im Rahmen der sogenannten Vorprüfung gemäß § 5 Wahlprüfungsgesetz werden derzeit sämtliche Wahleinsprüche geprüft und zur Sachverhaltsklärung ggf. Auskünfte und Stellungnahmen von den Wahlbehörden auf Landes- und Bundesebene eingeholt. Eine automatische Nachzählung ist im Bundeswahlgesetz und im Wahlprüfungsgesetz nicht vorgesehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zum Bearbeitungsstand einzelner Wahleinsprüche keine Auskunft erteilen kann.
Nach Abschluss seiner Prüfung wird der Wahlprüfungsausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestages bezüglich jedes Wahleinspruchs eine Beschlussempfehlung vorlegen (vgl. § 12 Wahlprüfungsgesetz). In der Regel entscheidet der Wahlprüfungsausschuss nicht über jeden Wahleinspruch in einer gesonderten Sitzung; vielmehr werden üblicherweise mehrere gleichzeitig entscheidungsreife Fälle gebündelt bzw. sachlich zusammenhängende Wahleinsprüche gemeinsam beraten.
Der genaue Zeitpunkt der Beschlussfassung über einzelne Wahleinsprüche kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden. Der Wahlprüfungsausschuss ist jedoch um eine zeitnahe Erledigung bemüht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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Plankl
Sekretariat PD 4
Wahlprüfungsausschuss