Ist bei der Einführung einer pauschalen Beihilfe eine Härtefallregelung wie in Schleswig-Holstein geplant?
Sehr geehrte Frau Wenzel,
in der aktuellen Diskussion um die pauschale Beihilfe in Nordrhein-Westfalen wird häufig betont, dass diese ausschließlich für Neuverbeamtungen gelten solle. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass zahlreiche bereits verbeamtete Kolleginnen und Kollegen mit erheblichen Belastungen zu kämpfen haben.
Schleswig-Holstein hat mit § 80a Landesbeamtengesetz gezeigt, dass eine Härtefallregelung ein wirksames und zugleich ausgewogenes Instrument sein kann. Dort können Beamtinnen und Beamte in besonderen Situationen – etwa bei Krankheit, späten Verbeamtungen oder besonderen familiären Belastungen – einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Eine solche Lösung würde auch in NRW vielen Familien helfen und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn besser gerecht werden. Ich möchte Sie daher herzlich bitten, sich für die Einführung einer vergleichbaren Härtefallregelung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul W.
Sehr geehrter Herr Dr. W.,
für mich und für die Grüne Fraktion insgesamt ist die Einführung der Pauschalen Hilfe vor allem Frage eine Frage der Gerechtigkeit. Daher haben wir den Vorschlag erfolgreich in die Koalitionsverhandlungen eingebracht und stehen nach wie vor hinter dieser Forderung.
Vielen Dank für Ihren konkreten und konstruktiven Vorschlag zu einer Härtefallregelung. Ich leite ihn an unseren entsprechenden Fachpolitiker weiter. Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt leider noch offen, da sich die Verhandlungen hierüber als nicht ganz einfach herausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jule Wenzel

