
Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen.
Foto: Magdalena Fournillier
Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen.
In Hessen sind mir keine Regelungen bekannt.
Ich empfinde es als folgerichtig, dass es einen intensiven Diskurs darüber gibt, dass diese Vielfalt und dieses Bewusstsein sich auch in der Art und Weise wie wir miteinander kommunizieren widerspiegelt.
(...) Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister. (...)
(...) Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister. (...)
(...) Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister. (...)