(...) Ein wichtiger Vorteil des Gesetzentwurfes zur Widerspruchslösung ist meiner Meinung nach neben der deutlichen Erhöhung des potentiellen Spender*innenpools, dass damit auch die Angehörigen entlastet werden. Ich unterstütze die sogenannte Widerspruchslösung, die nicht zu einer Spendepflicht führt, sondern zur Pflicht einer Entscheidung. Insgesamt sollen die Bürger*innen drei Mal schriftlich darüber informiert werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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