
Bei den vier neu eingerichteten Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus der NRW-Landesregierung handelt es sich nicht um „interne Meldestellen“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).