
mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, welches am 1. April 2023 in Kraft getreten ist, wurde entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung wieder stärker an den tatsächlichen familiären und örtlichen Lebensverhältnissen ausgerichtet.