Sehr geehrter Herr Bosch, für ukrainische (Flüchtlinge) wurde die Anerkennung der Führerscheine, auch Bus und LKW erleichtert. Gilt diese Erleichterung auch für russische (Flüchtlinge)?
Ukrainische Fahrerlaubnisse sind in den Anhang 11 der FeV aufgenommen worden.
Russische, nach meinem Wissen nicht. Warum?
Danke für eine aussagekräftige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian L.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die für ukrainische Fahrerlaubnisse geltenden Erleichterungen beruhen auf einer EU-Sonderregelung im Zusammenhang mit dem vorübergehenden Schutz für aus der Ukraine geflüchtete Personen. Diese Regelungen gelten jedoch nicht automatisch auch für Fahrerlaubnisse aus anderen Staaten.
Die genauen Abläufe bei der Ausgestaltung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind mir nicht bekannt. Ich denke aber, dass die Sonderverordnung aufgrund der hohen Zahl ukrainischer Geflüchteter in Deutschland beschlossen wurde, die die Zahl russischer Geflüchteter bei Weitem übersteigt.
Wie Sie der Kleinen Anfrage von Kolleg*innen meiner Fraktion (Bundesdrucksache 21/3168) entnehmen können, setzen wir uns als Fraktion DIE LINKE dafür ein, dass Geflüchtete aus Russland, die sich dem Kriegsdienst entziehen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit oder politischen Meinung verfolgt werden, in Deutschland Asyl bekommen können.
Ob russische Fahrerlaubnisse in gleicher Weise in den Anhang 11 der FeV aufgenommen werden sollten, sollte meiner Meinung nach geprüft werden. Ein entsprechender Beschluss wäre jedoch abhängig von den genauen Einzelheiten der Fahrerlaubnis.
Mit solidarischen Grüßen
Jorrit Bosch

