Setzen Sie sich persönlich für einen Erhalt der Kryptohaltefrist und Steuerfreiheit nach einem Jahr ein und so der Möglichkeit für Bürger fürs Alter vorzusorgen?
Vielen Dank für Ihre Nachricht zur Krypto-Haltefrist. Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer ist Bundesrecht (Paragraf 23 EStG) und liegt damit nicht in der Zuständigkeit des Landtags von Nordrhein-Westfalen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt hierzu eine klare Linie: Sie lehnt eine Abschaffung ab und verweist darauf, dass die Jahresfrist gleichermaßen für Gold und Fremdwährungen gilt. Ein Sonderfall nur für Kryptowerte würde diese Systematik brechen. Statt eines Systemwechsels wird ein besserer Steuervollzug vorgeschlagen. Ich teile die Einschätzung, dass verlässliche Rahmenbedingungen gerade für die private Altersvorsorge wichtig sind.
Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht einen umfassenden Bestandsschutz für bereits gehaltene Kryptowerte vor. Ich werde die Entwicklung weiterverfolgen und mich für den Erhalt der bewährten Regelung einsetzen.

