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Jonas Hoffmann
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Frage von Daniel S. •

Warum benötigt es den Abschluss einer Universität um für die Ausbildung zum Patentanwalts zugelassen zu werden? Mit dem Abschluss von einer (Fach-)Hochschule ist dies nicht möglich.

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

ich habe einen Master of Science im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik. Dieser ist von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Alleine aus dieser Tatsache heraus ist es mir nicht gestattet eine Ausbildung zum Patentanwalt zu beginnen.

https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html/index.html

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Abschluss an einer Technischen Universität vollzogen werden muss. Ich habe nun schon mit diversen Patentanwälten gesprochen und mir wurde immer wieder vermittelt, dass das ein Artefakt aus älterer Zeit sei und es eigentlich keinen Grund mehr gibt Menschen, mit einem Abschluss von einer (Fach-)Hochschule, hier auszuschließen.

Können Sie mir erklären warum das immer noch so gehandhabt wird, oder ob hier bald eine Änderung ansteht? Ich würde diese Ausbildung nämlich gerne machen und es ist wirklich schade das einem hier alte Formalitäten im Weg stehen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Ich habe Verständnis für Ihre Situation – Ich habe selbst an einer Hochschule, der DHBW Lörrach, studiert.

 

Nach intensiver Recherche kann ich Ihre Frage nach dem „Warum“, wieso es eine universitäre Ausbildung braucht, um eine Patentanwaltsausbildung aufzunehmen, nicht beantworten. Als die Patentanwaltsordnung 1964 eingeführt wurde, gab es noch keine Fachhochschulen (erst ab 1968), die demnach in § 6 PAO AF noch nicht integriert werden konnten, daher fehlt auch die Begründung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (https://dserver.bundestag.de/btd/04/020/0402045.pdf, S. 47).

 

2022 wurden die betreffenden Paragrafen zuletzt novelliert und für den § 158 PAO AF der § 10a PAO eingeführt. In der Begründung daraus heißt es:

„Zudem gibt es mittlerweile keine Ingenieurschulen in der damaligen Form mehr. Dafür haben sich in deren Folge jedoch Fachhochschulen etabliert, die sich heutzutage zumeist als Hochschulen für angewandte Wissenschaften bezeichnen und die ebenfalls naturwissenschaftliche und technische Studiengänge anbieten. […] Von den nach § 158 PAO zur Prüfung zugelassenen Prüflingen stellen die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen dabei derzeit sogar etwa die Hälfte.“ Die Erfahrung mit den Prüflingen wird als „insgesamt positiv“ bezeichnet (https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927670.pdf, S. 252).

 

Folglich sieht die Patentanwaltsordnung vor, dass auch Personen mit einem naturwissenschaftlichen oder technischen Studienabschluss auch einer Fachhochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer Technischen Hochschule nach langjähriger Berufsausübung zur Patentanwaltsprüfung zugelassen werden können (§ 10a PAO, siehe auch Merkblatt zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung, Abschnitt D.I.2., abrufbar unter https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html/index.html). Nach erfolgreicher Prüfung können auch Sie die Tätigkeit als Patentanwalt aufnehmen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass dies ein nicht unüblicher Weg ist.

 

Sicherlich beantwortet das Ihre Frage nach dem „Warum“ immer noch nicht gänzlich, es ist aber ein erster Hinweis, dass der Gesetzgeber sich der Situation von Absolvent*innen nicht-universitärer Studiengänge bewusst ist und für den Berufseinstieg als Patentanwalt oder -anwältin ein Verfahren geschaffen hat, bei gleichzeitiger Beibehaltung des „regulären“ Weges über die universitäre Ausbildung.

 

Grundsätzlich bin ich der Überzeugung, dass wenn das „Warum“ einer Sache nicht ganz nachvollziehbar ist, dies ein Grund dafür ist,  die Sache zu hinterfragen. Ich würde Sie daher ermutigen, Ihr Anliegen an den Petitionsausschuss des Bundestages (als zuständigen Gesetzgeber) zu schreiben (https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html).

 

Mit freundlichen Grüßen

Jonas Hoffmann

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