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Johannes Vogel
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Frage von Manfred B. •

Frage an Johannes Vogel von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Vogel,

im nächsten Frühjahr gilt die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Ländern.
D.h., dass etwa Leiharbeiter aus Polen und Tschechien zu den Tarifbedingungen ihres Heimatlandes bei uns arbeiten können.
Was das für die deutschen Leiharbeiter heißt, können wir uns alle denken, ist doch das Lohnniveau in den osteuropäischen Ländern - noch - deutlich geringer als hierzulande.
Hier schlummert in meinen Augen eine Zeitbombe für die deutsche Arbeitnehmerschaft, aber von unserer Regierung habe ich zu diesem Problem bisher noch nichts gehört, obwohl die Zeit drängt.

Ich frage nun Sie Herr Vogel als arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP, wie wollen Sie zusammen mit der CDU/CSU die deutschen Arbeitnehmer vor diesem bevorstehenden Lohndumping schützen?

Mit freundlichem Gruß
Manfred Burger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Frage. Der auf einer tarifvertraglichen Regelung basierende Mindestlohn in der Zeitarbeit gilt auch für Beschäftigte von ausländischen Zeitarbeitnehmern, die in Deutschland eingesetzt werden. Dazu hat es eigens eine Verordnung des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegeben.

Abgesehen davon möchte ich an dieser Stelle noch einmal festhalten, dass die damalige Debatte einige unschöne Töne hatte. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ist ein hohes Gut und wichtiger Fortschritt in der Geschichte der europäischen Integration. Für mich kommt es nicht in Frage, dies in Abrede zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel

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