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Johannes Vogel
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Frage von Erwin S. •

Frage an Johannes Vogel von Erwin S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Vogel,

in der Westfalenpost vom 13.07.2010 erschien ein Leserbrief zum Gesundheitssystem mit u.A. folgenden Wortlaut :Warum leisten wir uns eigendlich noch den Luxus der beitragsfreien Mitversicherung im Ausland lebender Eltern, Geschwster.Ex- und Zweitfrauen, von Migranten,die in Deutschland versichert sind. Deutschen Kassenmitgliedern wird ist ein solcher Vorteil verwehrt.
Frage: Wieviel Staaten profitieren von dem Sozialabkommen?
Die Kosten belasten ganz enorm die gesetzlichen Krankenkassen.
Welcher Politiker von welcher Partei stellt diesen Ausgabenfaktor auf den Prüfstand?
Sehr geehrter Herr Vogel wären Sie dazu bereit?
Erbitten Ihre Rückantwort.

Mit freudlichen Grüßen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Siepmann,

die Behauptung, dass im Ausland lebende Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert würden, ist schlichtweg falsch und entbehrt jeder sachlichen Grundlage.

Grundsätzlich tritt die FDP aber schon seit Längerem für ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung ein. Prinzipiell favorisieren wir ein Modell, in dem jede Person eine einkommensunabhängige Prämie zahlt, die gegebenenfalls durch einen Sozialausgleich ergänzt wird. Der Hintergedanke ist hier, die Gesundheitskosten von den Lohnnebenkosten abzukoppeln, den Wettbewerb der Krankenversicherungen im Interesse der bestmöglichsten und bezahlbaren Absicherung für die Bürger zu erleichtern und den Sozialausgleich dorthin zu verlagern, wo er hingehört - nämlich in das Steuersystem. Unser Koalitionspartner will die beitragsfreie Mitversicherung jedoch in jedem Fall erhalten.

Etwas anderes sind die vielen internationalen Sozialabkommen, welche die Bundesrepublik unterhält, z. B. mit allen unseren Nachbarländern. Diese Abkommen gewährleisten, dass Sozialversicherte auch dann Leistungen ihrer Heimatsozialversicherung in Anspruch nehmen können, wenn sie sich auf dem Hoheitsgebiet anderer Staaten befinden. Wer beispielsweise im Urlaub krank wird, kann sich von einem Arzt des Gastlandes behandeln lassen und die Kosten schließlich über seine heimische Krankenkasse abrechnen.

Staaten schließen solche Abkommen, weil sie ein gegenseitiges Interesse daran haben derartige Frage grundsätzlich zu regeln. Nicht nur Urlauber werden von solchen Abkommen erfasst, sondern etwa auch alle diejenigen Personen, die in einem Land leben und in einem anderen Land arbeiten, was gerade im Grenzgebiet häufig vorkommt. Dass den deutschen gesetzlichen Krankenkassen eine unverhältnismäßig hohe Belastung durch die Sozialabkommen entstehen würde, ist mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel

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