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Johannes Schmidt-Ramos
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Frage von frank H. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Familienkasse künftig das Kindergeld direkt aufs Jugendkonto überweist? Welche konkreten Schritte sind geplant?

bereits ab dem 7. Lebensjahr können Kinder ein eigenes „Girokonto light“ eröffnen. Ob und wieviel Geld dort regelmässig eingeht, entscheiden jedoch die Eltern.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse regelmässig an die Eltern - nicht an die Kinder - überwiesen. Spätestens als Jugendliche (12-14 Jahre) sollten die Kids jedoch über ein eigenes Konto mit regelmässigem Geldeingang verfügen. Es gibt kaum eine bessere Möglichkeit, den Umgang mit Geld zu erlernen und sicherzustellen, dass das Kindergeld auch wirklich bei den Kindern ankommt. Eltern, Schule & Gesellschaft sollten als Coaches zur Verfügung stehen. Leider ist das noch längst keine Selbstverständlichkeit. Es gibt Erhebungen, daß von den ca. 3 Millionen in Deutschland lebenden Jugendlichen (14-17jährig) nicht einmal 15% über ein eigenes Jugendkonto mit regelmässigem Zahlungseingang in Höhe des Kindergeldes verfügen. Dies ist angesichts der Relevanz des Themas Geld für die Zukunft der Jugendlichen schnellstens zu ändern.

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Antwort von
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Kurze Antwort: Nein.

Kindergeld wird für die Bedürfnisse der Kinder gezahlt. Solange ein Kind bei seinen Eltern lebt, haben diese für den wirtschaftlichen Unterhalt und für die Freizeitkosten des Kindes aufzukommen. Dafür wird Kindergeld gezahlt, dafür soll es auch genutzt werden. Die Verantwortung für Kinder tragen im Normalfall immer die Eltern.

Anders kann das aussehen, wenn ein Kind (bzw. ein(e) Jugendliche(r)) bereits in großen Teilen wirtschaftlich selbstständig agiert. Als Beispiel kann hier eine Internats-Unterbringung während einer Ausbildung oder während eines Studiums stehen. Dann sollte auch diesem Jugendlichen das Kindergeld direkt ausgezahlt werden können. Diese Entscheidung soll aber von den Eltern gemeinschaftlich mit dem Kind getroffen werden.

Eine freie Wahl kann ich mir auch für Elternteile vorstellen, die für den Unterhalt ihres Kindes nicht auf das Kindergeld angewiesen sind. Aber auch hier obliegt die Entscheidung und die Verantwortung letztlich den Eltern.