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Johannes Kahrs
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Frage von Eugen S. •

Frage an Johannes Kahrs von Eugen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs ,
Meine Familie wohnt in Ihrem Wahlraum und deshalb wollen wir noch vor unserer Wahl von Ihnen folgendes wissen:

Rund 200000 Menschen leben seit vielen Jahren ohne eine sichere Aufenthaltsperspektive in BRD. Mit dem Zuwanderungsgesetzt sollten Kettenduldungen abgeschafft werden. In der Praxis zeigt sich, dass dieses Ziel nicht einnährend erreicht wird. Die unzureichenden Gesetzesformulierungen werden von den Innenministerien und Ausländerbehörden durch eine restriktive Auslegung nochmals verschärft. Selbst Jugendliche und Kinder , die in Deutschland aufgewachsen sind, haben kaum Chancen, ein Aufenthaltsrecht zu erreichen.
Was wollen Sie zur Verbesserung der Situation langjährig Geduldeter tun?
Treten Sie für eine großzugige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete ein?
Welche Kriterien werden Sie an eine Bleiberechtsregelung anlegen?

Mehr als eine Million Menschen leben ohne Papiere und ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Dazu gehören Menschen, die aufgrund des restriktiven Asyl- und Ausländerrechtes in die Illegalität gedrängt worden sind und Opfer von Menschenhandel, die zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft nach Deutschland gebracht wurden. Ihnen wird der Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und den sozialen Sicherungssystemen verwehrt. Sie haben kaum eine Chance, ihre Lohnanspruche und Schutzrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Wer illegalisierten Menschen hilft, kann sich strafbar machen.
Was werden Sie tun, um die Situation von Menschen mit irregulärem Aufenthalt zu verbessern?
Wie bewerten Sie die Ergebnisse von Legalisierungen in anderen europäischen Ländern und halten Sie diese Maßnahmen für übertragbar?
Was wollen Sie tun, um Menschen ohne Papiere den Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Mindestrechten zu ermöglichen?

Danke im Voraus.
E.Samko

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Samko,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zur Zuwanderung und den Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland. Zunächst möchte ich etwas Grundsätzliches zur Zuwanderung sagen:
Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1.1.2005 hat die SPD dafür gesorgt, dass Integration und Zuwanderung im Ganzen gesteuert wird und das Integrationsmaßnahmen erstmals – in der Geschichte der Bundesrepublik – gesetzlich verankert wurden. Die SPD stellt sich damit eindeutig der Tatsache, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist – die Union sieht das anders! Das Gesetz gibt Sicherheit, vereinfacht die Verwaltung und sorgt für mehr Verständnis bei Betroffenen. Nun aber zu Ihren konkreten Fragen: Durch das Zuwanderungsgesetz wurden die 5 Arten der Aufenthaltsgenehmigung auf 2 reduziert: Die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Dies schafft mehr Transparenz für Betroffene und erleichtert die Bearbeitung durch Behörden. Das Aufenthaltsrecht (gilt nicht für EU-Bürger) orientiert sich jetzt nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an Aufenthaltszwecken (insbesondere: Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug und humanitäre Gründe). Die Berücksichtigung der Aufenthaltszwecke dient also im Wesentlichen der Arbeitsmigration. Darüber hinaus erteilt die Ausländerbehörde mittlerweile Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung. Dadurch entfällt der Gang zu mehreren Behörden. Dies vereinfacht und beschleunigt die Integration auf dem Arbeitsmarkt.

Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung werden seit dem 1.1.2005 als Flüchtlinge anerkannt. Die SPD hat damit eine unzureichende Gesetzeslage beseitigt und sichert mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen angemessenen Schutz der Betroffenen. Ferner haben ledige Kinder von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen (gemäß Genfer Konventionen) bis zum 18. Lebensjahr einen Nachzugsanspruch. So werden Familienzusammenführung und Aufenthaltsqualität verbessert. Bei einem Abschiebungsverbot, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich erteilt (spätestens nach 18 Monaten), außer die Ausreise in einen anderen Staat ist möglich und zumutbar, es liegt ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten vor oder es wurden schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen. Kettenduldungen werden auf diese Weise vermieden. Außerdem können die Bundesländer Kommissionen einrichten, die bei humanitären Einzelfällen ein Härtefallersuchen an die oberste Landesbehörde richten können. Die Behörde kann im Anschluss ggf. die Aufenthaltserlaubnis anordnen (Voraussetzung: Der Betroffene hält sich in der BRD auf, ist ausreisepflichtig und hat keine erheblichen Straftaten begangen). Diese Vorgehensweise stärkt den menschlichen Umgang mit Betroffenen. Zudem hat die SPD durch die Abschaffung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten und der Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider die Asylverfahren beschleunigt.

In Kombination mit dem Staatsangehörigkeitsrecht von 1999 ergeben sich für Migranten noch weitere Vorteile: In Deutschland geborene Kinder, deren Eltern Ausländer sind, erwerben seither mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit (Vorausgesetzt, dass sich mindestens ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt). Damit wurde die Rechtslage nicht nur vereinfacht, sondern auch mehr Transparenz geschaffen.

Sie sehen also, dass sich seit 1998 einiges in Punkto Zuwanderung getan hat. Ich gebe Ihnen allerdings Recht, wenn Sie auf die noch immer existierenden Schwachstellen hinweisen. Gerade was die Integration von Ausländern – die sich illegal in Deutschland aufhalten – betrifft, sind die Möglichkeiten jedoch stark eingeschränkt. Sie müssen bedenken, dass eine Legalisierung dieser Menschen nicht ohne Weiteres möglich ist, sofern man die bestehende Asyl- und Einbürgerungspraxis nicht konterkarieren will. Deutschland wird – vor allem wegen seiner wirtschaftlichen Stärke und dem dauerhaft gesicherten Frieden – immer ein Anzugspunkt für Menschen aus aller Welt bleiben. Die SPD hat dies erkannt und – wie ich meine – wichtige Maßnahmen getroffen, um auch weiterhin ein Zufluchtsort für Verfolgte und ein attraktiver Standort für hochqualifizierte Zuwanderer zu bleiben.

Ich hoffe, dass Sie Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen konnten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne wieder an mich wenden.

Mit fröhlichem Gruß
Johannes Kahrs